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   BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12   

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BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12 (https://dejure.org/2012,42787)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12 (https://dejure.org/2012,42787)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12 (https://dejure.org/2012,42787)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 113 Abs. 1 StGB; § 246 StGB
    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals; Versuch); Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Nötigungscharakter des Widerstand Leistens: Flucht vor Polizeibeamten); Unterschlagung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 JGG, § 109 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 113 Abs 1 StGB
    Versuchter Betrug beim Selbstbedienungstanken

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von vollendetem Tanbetrug

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen vollendetem und versuchtem Betrug bei Entfernen von einer Tankstelle und unterlassener Bezahlung des zuvor in den Tank gefüllten Benzins; Kollision eines flüchtigen Verdächtigen mit einem Polizeifahrzeug als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. ...

  • rewis.io

    Versuchter Betrug beim Selbstbedienungstanken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 1; StPO § 265
    Abgrenzung zwischen vollendetem und versuchtem Betrug bei Entfernen von einer Tankstelle und unterlassener Bezahlung des zuvor in den Tank gefüllten Benzins; Kollision eines flüchtigen Verdächtigen mit einem Polizeifahrzeug als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tankbetrug

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Fluchtfahrt und Unfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbstbedienungstanken nicht immer vollendeter Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 336
  • StV 2013, 511
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 337/62
    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
    "Mit Gewalt" wird Widerstand geleistet, wenn unter Einsatz materieller Zwangsmittel, vor allem körperlicher Kraft, ein tätiges Handeln gegen die Person des Vollstreckenden erfolgt, das geeignet ist, die Vollendung der Diensthandlung zumindest zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1962 - 4 StR 337/62, BGHSt 18, 133, 134; Fischer aaO § 113 Rn. 23).
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83

    Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324).
  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97

    Bewusst zweckwidriger Einsatz des vom Täter gesteuerten Fahrzeugs in

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
    Da der Angeklagte die ihn verfolgenden Polizeibeamten mit seinem Kraftfahrzeug weder abgedrängt noch am Überholen gehindert hat und auch nicht auf die Polizeibeamten zugefahren ist, um diese zum Wegfahren und damit zur Freigabe der Fahrbahn zu nötigen, fehlt bereits die für den äußeren Tatbestand erforderliche gewaltsame, gegen die Person des Vollstreckenden gerichtete Handlung (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 1997 - 4 StR 48/97, NStZ-RR 1997, 261, 262).
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09

    Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324).
  • BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11

    Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung;

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    aa) Überwiegend wird angenommen, dass solche Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen und Privatkunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (MünchKommBGB/K. P. Berger, 6. Aufl., § 488 Rn. 159; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., (10) Darlehensverträge Rn. 3; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, 6. Aufl., Darlehensverträge, D 26; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 307 Rn. 69; Schwintowski, jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 488 Rn. 35; Knops, ZBB 2010, 479, 481 f.; Nobbe, WM 2008, 185, 193; ders., WuB IV C. § 307 BGB 2.14; Baumann, BB 2011, 2132; Tiffe, VuR 2012, 127; Schmieder, WM 2012, 2358, 2359 ff.; Leschau, DAR 2013, 158; Maier, VuR 2014, 31; Strube/Fandel, BKR 2014, 133; Müller-Christmann, jurisPR-BKR 9/2011 Anm. 5; Strube, WuB IV C. § 307 BGB 2.10; Kremer/Heldt, EWiR 2011, 483, 484; Schnauder, WuB IV C. § 307 BGB 1.11; Haertlein, WuB I E 1. Kreditvertrag 2.12; Schultheiß, WuB IV C. § 307 BGB 11.13; Toussaint, EWiR 2014, 101, 102; insbesondere zu Bedenken jedenfalls gegen die Berechnung des Bearbeitungsentgelts in prozentualer Abhängigkeit vom Nettodarlehensbetrag siehe Rohe in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand: 01.02.2014, Edition 30, § 488 Rn. 77; Steppeler, Bankentgelte, 2003, Rn. 427 ff.; vgl. zudem Krüger/Bütter, WM 2005, 673, 676 f.).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    (1) Überwiegend wird angenommen, dass solche Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen und Privatkunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (MünchKommBGB/K. P. Berger, 6. Aufl., § 488 Rn. 159; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., (10) Darlehensverträge Rn. 3; Schmidt in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, 6. Aufl., Darlehensverträge, D 26; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 307 Rn. 69; Schwintowski, jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 488 Rn. 35; Knops, ZBB 2010, 479, 481 f.; Nobbe, WM 2008, 185, 193; ders., WuB IV C. § 307 BGB 2.14; Baumann, BB 2011, 2132; Tiffe, VuR 2012, 127; Schmieder, WM 2012, 2358, 2359 ff.; Leschau, DAR 2013, 158; Maier, VuR 2014, 31; Strube/Fandel, BKR 2014, 133; Müller-Christmann, jurisPR-BKR 9/2011 Anm. 5; Strube, WuB IV C. § 307 BGB 2.10; Kremer/Heldt, EWiR 2011, 483, 484; Schnauder, WuB IV C. § 307 BGB 1.11; Haertlein, WuB I E 1. Kreditvertrag 2.12; Schultheiß, WuB IV C. § 307 BGB 11.13; Toussaint, EWiR 2014, 101, 102; insbesondere zu Bedenken jedenfalls gegen die Berechnung des Bearbeitungsentgelts in prozentualer Abhängigkeit vom Nettodarlehensbetrag siehe Rohe in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand: 01.02.2014, Edition 30, § 488 Rn. 77; Steppeler, Bankentgelte, 2003, Rn. 427 ff.; vgl. zudem Krüger/Bütter, WM 2005, 673, 676 f.).
  • BGH, 15.01.2015 - 2 StR 204/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (taugliche Widerstandshandlungen)

    Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll (BGH NStZ 2013, 336).

    Bloße Flucht vor der Polizei ist kein (gewaltsamer) Widerstand, auch wenn dadurch gegebenenfalls Dritte gefährdet oder unvorsätzlich verletzt werden (BGH NStZ 2013, 336; Fischer StGB, 62. Aufl. 2015, § 113 Rn. 23).

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Mit Gewalt wird Widerstand geleistet, wenn unter Einsatz materieller Zwangsmittel, vor allem körperlicher Kraft, ein tätiges Handeln gegen die Person des Vollstreckenden erfolgt, das geeignet ist, die Vollendung der Diensthandlung zumindest zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, NStZ 2013, 336 mwN).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Die unter Anwendung von Körperkraft vorgenommene Handlung muss von dem Vollstreckenden im Zeitpunkt der Diensthandlung körperlich empfunden werden (vgl. BGH NJW 1963, 1165; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07. August 2008 - 3 Ss 100/08 -, juris).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Hier wie dort liegt eine durch tätiges Handeln bewirkte Kraftentfaltung vor, die gegen den Amtsträger gerichtet und geeignet ist, die Durchführung der Vollstreckungshandlung zu verhindern oder zu erschweren (vgl. BGHSt 18, 133, 134; NStZ 2023, 108; 2013, 336).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten ( BGH NJW 1983, 2827; NStZ 2009, 694; NJW 2012, 1092, 1093; Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12, juris).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    Bei einer wiederum erfolgenden Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 StGB (Gewalt durch Zufahren auf die Polizeibeamten; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, NStZ 2013, 336, 337), wird auch das Regelbeispiel des § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB erneut zu prüfen sein.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    Zu beachten ist des Weiteren aber, dass die Frage nach der Wirksamkeit von Bearbeitungsentgelten nach den Maßstäben des AGB-Rechts zu den derzeit äußerst umstrittenen Rechtsfragen der Bankentgelte zählt, deren Beantwortung, wie dem erkennenden Senat nicht nur aus zahlreichen anderen hierzu bei ihm anhängigen Revisionsverfahren (z.B. XI ZR 170/13; XI ZR 348/13), sondern auch aufgrund einer Vielzahl instanzgerichtlicher Entscheidungen (vgl. nur OLG Bamberg, WM 2010, 2072; OLG Karlsruhe, WM 2011, 1366; OLG Dresden, BeckRS 2011, 13603; OLG Zweibrücken, MDR 2011, 1125; OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2012, 09048; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2011 - 6 U 162/10, juris; OLG Hamm, BeckRS 2011, 08607; OLG Celle, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 W 86/11, juris; OLG Dresden, WM 2011, 2320; LG Berlin, WM 2013, 1710), einer außerordentlich hohen Zahl von Kundenbeschwerden bei den Ombudsleuten der Kreditwirtschaft (siehe Ombudsmann der privaten Banken, Tätigkeitsbericht 2012, S. 54) sowie einer breiten Diskussion im Schrifttum (vgl. nur Godefroid, ZIP 2011, 947; Tiffe, VuR 2012, 127; Wimmer, WM 2012, 1841; Piekenbrock/Ludwig, WM 2012, 2349; Schmieder, WM 2012, 2358; Leschau, DAR 2013, 158; Billing, WM 2013, 1777, 1829) bekannt ist, sowohl für die Kreditwirtschaft als auch für eine erhebliche Zahl von Verbrauchern von wesentlicher Bedeutung ist.
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17

    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das

  • OLG Naumburg, 02.12.2016 - 2 Rv 105/16

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Anforderungen an den Inhalt

  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 486/22

    Nötigung (Konkurrenzen: Bedrohung, Mittel der Nötigung)

  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
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