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BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 41 Abs. 2 Nr. 4 Zeichen 229 StVO
Halten an Taxenständen - verkehrslexikon.de
Verbotenes Halten an Taxenständen
- Wolters Kluwer
Parken - Taxenstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 12 Abs. 3 Nr. 5; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 4
Be- und Entladen an Taxenstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 119
- NJW 1993, 1023
- MDR 1993, 572
- NStZ 1993, 244
- NZV 1993, 197
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 23.04.1990 - 2 Ss OWi 110/90
Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
An dieser Entscheidung sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 23. April 1990 - 2 Ss (OWi) 110/90 - (NZV 1991, 81) gehindert, das den entgegengesetzten Standpunkt vertritt. - BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78
Zum Be- und Entladen in zweiter Reihe
Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
Damit ist das Halten an mit dem Zeichen 229 gekennzeichneten Taxenständen zum Zwecke des Be- und Entladens ein untersagtes Parken, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (vgl. BGHSt 28, 143, 145 f).
- OLG Köln, 23.09.1994 - Ss 411/94
Halten auf einem Anliegerparkplatz erlaubt?
Das Halten auf einem durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis" gekennzeichneten Parkplatz zum Zwecke des Be- oder Entladens ist -ebenso wie das nämlichen Zwecken dienende Halten an den durch Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO ausgewiesenen Taxenständen (vgl. BGH VRS 85, 133 = Cramer/Berz/Gontard, StVE § 12 StVO Nr. 79) oder auf den durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Parkplätzen (vgl. OLG Karlsruhe VM 1980, 28) - Nichtberechtigten nach § 12 Abs. 3 StVO untersagt, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (§ 12 Abs. 2 StVO ).