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   BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92   

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https://dejure.org/1993,1788
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 4 StR 497/92 (https://dejure.org/1993,1788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 119
  • NJW 1993, 1023
  • MDR 1993, 572
  • NStZ 1993, 244
  • NZV 1993, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.04.1990 - 2 Ss OWi 110/90
    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
    An dieser Entscheidung sieht es sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 23. April 1990 - 2 Ss (OWi) 110/90 - (NZV 1991, 81) gehindert, das den entgegengesetzten Standpunkt vertritt.
  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78

    Zum Be- und Entladen in zweiter Reihe

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 497/92
    Damit ist das Halten an mit dem Zeichen 229 gekennzeichneten Taxenständen zum Zwecke des Be- und Entladens ein untersagtes Parken, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (vgl. BGHSt 28, 143, 145 f).
  • OLG Köln, 23.09.1994 - Ss 411/94

    Halten auf einem Anliegerparkplatz erlaubt?

    Das Halten auf einem durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis" gekennzeichneten Parkplatz zum Zwecke des Be- oder Entladens ist -ebenso wie das nämlichen Zwecken dienende Halten an den durch Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO ausgewiesenen Taxenständen (vgl. BGH VRS 85, 133 = Cramer/Berz/Gontard, StVE § 12 StVO Nr. 79) oder auf den durch Zeichen 314 zu § 42 Abs. 4 StVO mit Zusatzschild für Rollstuhlfahrer vorgesehenen Parkplätzen (vgl. OLG Karlsruhe VM 1980, 28) - Nichtberechtigten nach § 12 Abs. 3 StVO untersagt, wenn die Zeitdauer von drei Minuten überschritten wird oder der Verkehrsteilnehmer für das Ladegeschäft sein Fahrzeug verläßt (§ 12 Abs. 2 StVO ).
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