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   BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11   

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https://dejure.org/2012,8784
BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11 (https://dejure.org/2012,8784)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - 4 StR 498/11 (https://dejure.org/2012,8784)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - 4 StR 498/11 (https://dejure.org/2012,8784)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 261 StPO
    Strafurteil wegen Mordes: Wahlfeststellung zwischen zwei verschiedenen Begehungsformen

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Tötung eines Opfers aus niedrigen Beweggründen bzw. aus Heimtücke im Fall des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs vor dem Tötungsdelikt

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Mordes: Wahlfeststellung zwischen zwei verschiedenen Begehungsformen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Annahme der Tötung eines Opfers aus niedrigen Beweggründen bzw. aus Heimtücke im Fall des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs vor dem Tötungsdelikt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der austauschbare Mord-Fall

    § 211 StGB
    Wahlfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 441
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Die Tötung und die andere Straftat müssen nicht im Verhältnis der Tatmehrheit stehen; verdeckt oder ermöglicht werden kann auch eine in Tateinheit stehende Tat (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 120 f.; vgl. SSW-StGB/Momsen, § 211 Rn. 69; Fischer StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 70 m.w.N.).

    Die Beurteilung von Beweggründen als niedrig im Sinne des § 211 StGB setzt eine Gesamtwürdigung voraus, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zukommt, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 121 f.; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308).

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98

    Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Hinblick auf die alternative Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale rechtlich möglich (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 523/67, BGHSt 22, 12 f.; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98, NStZ-RR 1999, 106; Urteil vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, NStZ-RR 1999, 234).

    Sie setzt voraus, dass bei sämtlichen Sachverhaltsvarianten, welche der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Beweismittel unter Ausschluss anderweitiger Geschehensabläufe für möglich erachtet, eines der Mordmerkmale erfüllt ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 aaO).

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Hinblick auf die alternative Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale rechtlich möglich (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 523/67, BGHSt 22, 12 f.; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98, NStZ-RR 1999, 106; Urteil vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, NStZ-RR 1999, 234).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Beurteilung der Frage, ob das Tatopfer arglos war, auf die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384 f.).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall anstelle der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden, den äußeren und inneren Sachverhalt der Verhaltensweisen schildern, die nach Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommen; andere Möglichkeiten müssen sicher ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85, StV 1987, 378 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Der Täter muss die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, ins Bewusstsein aufgenommen haben und in der Lage gewesen sein, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGH, Urteil vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe dann gegeben, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrt oder wenn die Motive in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 228; Fischer, aaO Rn. 14).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage ist auch im Hinblick auf die alternative Verwirklichung verschiedener Mordmerkmale rechtlich möglich (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 523/67, BGHSt 22, 12 f.; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98, NStZ-RR 1999, 106; Urteil vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, NStZ-RR 1999, 234).
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 105/08

    Prüfung niedriger Beweggründe und Strafzumessung bei einer "Kindstötung" durch

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11
    Die Beurteilung von Beweggründen als niedrig im Sinne des § 211 StGB setzt eine Gesamtwürdigung voraus, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zukommt, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 121 f.; Senatsurteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 105/08, NStZ-RR 2008, 308).
  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit;

    a) Das Rechtsinstitut greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn innerhalb des angeklagten Geschehens nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten der Sachverhalt nicht so weit aufgeklärt werden kann, dass die Feststellung eines bestimmten Straftatbestandes möglich ist, aber sicher feststeht, dass der Angeklagte einen von mehreren alternativ in Betracht kommenden Tatbeständen verwirklicht hat, und andere Möglichkeiten gewiss ausgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, NStZ 2012, 441, 442; Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 613/12, NStZ 2014, 42).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442 [BGH 08.03.2012 - 4 StR 498/11] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ).

    Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ist dann anzunehmen, wenn sich die Motive der Tötung in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert darstellen oder wenn die motivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grund vermissen lässt (BGH, NStZ 2012, 441 [BGH 08.03.2012 - 4 StR 498/11] ).

  • LG Gießen, 19.11.2018 - 5 Ks 499 Js 29680/17

    Fall Johanna Bohnacker: Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 340/98 -, juris; Urteil vom 08.03.2012 - 4 StR 498/11).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Die Ablehnung niedriger Beweggründe hält sich ebenfalls innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. zu diesem etwa BGH, Urteile vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, NStZ 2012, 441, 442; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, NStZ-RR 2011, 7, 8 jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Dies setzt jedoch voraus, dass bei sämtlichen Sachverhaltsvarianten, welche der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Beweismittel unter Ausschluss anderweitiger Geschehensabläufe für möglich erachtet, eines der Mordmerkmale erfüllt sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, juris Rn. 9 mwN).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442 ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692 ).

    Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ist dann anzunehmen, wenn sich die Motive der Tötung in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert darstellen oder wenn die motivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grund vermissen lässt (BGH, NStZ 2012, 441 ).

  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 613/12

    Wahlfeststellung (Umfang der angeklagten Tat; Zulässigkeit der Wahlfeststellung

    Andere Möglichkeiten müssen sicher ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, NStZ 2012, 441, 442 mwN).
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692).

    Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ist dann anzunehmen, wenn sich die Motive der Tötung in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert darstellen oder wenn die motivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grund vermissen lässt (BGH, NStZ 2012, 441).

  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks
    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692).

    Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ist dann anzunehmen, wenn sich die Motive der Tötung in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert darstellen oder wenn die motivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grund vermissen lässt (BGH, NStZ 2012, 441).

  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    Hält der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Beweismittel unter Ausschluss anderweitiger Geschehensabläufe mehrere Sachverhaltsvarianten für möglich, muss für jede dieser Sachverhaltsvarianten die Strafbarkeit des Angeklagten feststehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, NStZ 2012, 441, 442 mwN für die Verurteilung wegen Mordes auf wahldeutiger Tatsachengrundlage).
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