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   BGH, 16.11.1999 - 4 StR 504/99   

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https://dejure.org/1999,4391
BGH, 16.11.1999 - 4 StR 504/99 (https://dejure.org/1999,4391)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1999 - 4 StR 504/99 (https://dejure.org/1999,4391)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 (https://dejure.org/1999,4391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 53 StGB; § 177 StGB; § 176 StGB
    Tateinheit; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Einheitliche Nötigungshandlung; Höchstpersönliche Rechtsgüter

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Sexualtaten - Tatmehrheit - Rechtliche Bewertung - Verhältnis der Tateinheit - Sexueller Übergriff - Tat im Rechtssinne - Nötigungshandlung - Anwendung von Gewalt - Bewußte Ausnutzung fortwirkender Gewalt - Tatentschluß - Duldung der sexuellen Handlungen - ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 139
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 518/86

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Vergewaltigung und sexueller

    Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 504/99
    Daß sich die Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter richteten, steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Hierzu stehen die durch dieselbe Handlung zum Nachteil von Aurelia Av. begangenen Delikte (Vergewaltigung und Freiheitsberaubung) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1997 - 4 StR 377/97 und vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Er hat demnach jeweils dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew.m.N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung des Straftatbestandes des § 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 139 f.; NStZ 2000, 419 f.; (bei Pfister) NStZ-RR 2000, 360).
  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern;

    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 608/19

    Tateinheitliche Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Es steht der Annahme von Idealkonkurrenz nicht entgegen, dass höchstpersönliche Rechtsgüter der Nebenklägerinnen betroffen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99, NStZ-RR 2000, 139 mwN).
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