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   BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05   

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https://dejure.org/2005,7597
BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05 (https://dejure.org/2005,7597)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4 StR 506/05 (https://dejure.org/2005,7597)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4 StR 506/05 (https://dejure.org/2005,7597)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 354 Abs. 1 a StPO; Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Nötigung als Erfolgsdelikt (Abgrenzung vom notwendigen Erfolg der Körperverletzung; unselbständiger Teil der für die Körperverletzung aufgewendeten Gewalt; versuchte Nötigung: Feststellung weitergehender Ziele); Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (angemessene ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Annahme einer Nötigung; Verwirklichung des Tatbestands der Nötigung durch eine wenige Augenblicke andauernde Fixierung des Opfers am Boden und eine dadurch kurzfristige Lähmung der Bewegungsfreiheit; Kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 240

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240 Abs. 1
    Nötigung als Erfolgsdelikt; Kausalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fixieren im Rahmen einer Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 77
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03

    Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg);

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
    Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
  • BGH, 30.08.2005 - 4 StR 295/05

    Darstellungsmangel bei der Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
    Unabhängig davon, ob danach der Einzelstrafausspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe überhaupt auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO), erachtet der Senat die Einzelstrafe jedenfalls als angemessen im Sinne der durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198, 2203) eingeführten Vorschrift des § 354 Abs. 1 a StPO (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2005 - 4 StR 295/05).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
    Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 270/14

    Nötigung (Eintritt des Taterfolgs)

    Eine vollendete Nötigung liegt daher erst dann vor, wenn das Opfer aufgrund der Druckwirkung des Nötigungsmittels die vom Täter angestrebte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 302/13, Rn. 13; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36; Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77 mwN).

    Der Schlag mit der Flasche (Gewalt im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB) war darauf gerichtet, dem Geschädigten ein Verhalten (Unterlassen einer Verfolgung) abzuzwingen, das über das Erdulden der mit der Körperverletzungshandlung verbundenen Beeinträchtigung hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77).

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