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   BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2342
BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90 (https://dejure.org/1991,2342)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1991 - 4 StR 506/90 (https://dejure.org/1991,2342)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 4 StR 506/90 (https://dejure.org/1991,2342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht - Hinweispflicht des Richters - Urteilsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
    Daß der Angeklagte aus diesem Geschäft einen Gewinn ziehen wollte oder er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil versprochen hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.), versteht sich nach den bisherigen Feststellungen nicht von selbst.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
    Denn Mittäterschaft ist nur bei einer solchen für die Tatbestandsverwirklichung des unerlaubten Handeltreibens erforderlichen Willensrichtung möglich (BGHSt 34, 124 (125 f.) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 4 StR 506/90
    Wie der Senat aufgrund der Sitzungsniederschriften, der Urteilsgründe (vgl. BGHSt 28, 196 (198)) und der dienstlichen Erklärungen der berufsmäßigen Mitglieder der Strafkammer und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft für erwiesen hält, ist der Angeklagte von dem Landgericht auch nicht auf andere Weise auf die Veränderung der tatsächlichen Urteilsgrundlagen aufmerksam gemacht worden.
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Das Gericht, das den Schuldspruch innerhalb des Rahmens der angeklagten Tat (§ 264 StPO) auf einen gegenüber der Anklage im Tatsächlichen wesentlich veränderten Sachverhalt stützt, muss dem Angeklagten, um ihn vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen, zuvor grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis erteilen, das ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 4 StR 506/90, StV 1991, 502 mwN; zur Entwicklung dieser Rechtsprechung vor 1988 vgl. Niemöller, Die Hinweispflicht des Tatrichters, 1988, S. 23 ff., 26 ff. mwN).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 132/91

    Verurteilung auf einer gegenüber der Anklage in rechtlicher und tatsächlicher

    Sie gilt auch und gerade für wesentliche Veränderungen des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens (BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 4, 8, 11; BGH, Urt. v. 24. Mai 1991 - 5 StR 134/91; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Niemöller a.a.O. S. 19 f).
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

    Die veränderten und zusätzlichen Umstände waren ordnungsgemäß Gegenstand der Hauptverhandlung (zur Zulässigkeit des Freibeweises in diesem Zusammenhang: BGHSt 28, 196, 199; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 11).
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