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   BGH, 03.12.2009 - 4 StR 507/09   

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BGH, 03.12.2009 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2009,7300)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2009,7300)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2009,7300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Strafe trotz Verstoßes gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Strafzumessungsbewertung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit einer Strafe trotz Verstoßes gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei der Strafzumessungsbewertung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 367
  • NStZ-RR 2010, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01

    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord;

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 507/09
    Diese Strafzumessungserwägung verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, denn damit wird zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er die Tat überhaupt begangen hat anstatt von ihrer Begehung Abstand zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 03.12.2009 - 4 StR 507/09
    Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach der vorgenannten Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 136/05 und 1447/05, NStZ 2007, 598) liegen vor.
  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 36/11

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (angemessene Rechtsfolge nach

    Diese Strafzumessungserwägung verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, denn damit wird zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er die Tat überhaupt begangen hat, anstatt von ihrer Begehung Abstand zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 4 StR 507/09, NStZ-RR 2010, 76 m.w.N. und Beschluss vom 22. April 2004 - 4 StR 48/04, NStZ 2004, 500).".
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   BGH, 02.03.2010 - 4 StR 507/09   

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BGH, 02.03.2010 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,12232)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,12232)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,12232)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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