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   BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81   

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https://dejure.org/1981,6525
BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81 (https://dejure.org/1981,6525)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1981 - 4 StR 512/81 (https://dejure.org/1981,6525)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81 (https://dejure.org/1981,6525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung auf Grund eines Wohnortes der Zeugen im Ausland - Durchführung eines Teils der Hauptverhandlung im Ausland - Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage - Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81
    In einem solchen Falle kommt allenfalls eine Vernehmung der Zeugen durch den ersuchten Richter in Betracht, wenn sie einen Gewinn für die Wahrheitsfindung verspricht (BGHSt 22, 118, 121).
  • BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74

    Anwendbarkeit des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Entschlussfassung des Täters

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß die Anwendung des § 316 a StGB in den Feststellungen auf UA 20 eine ausreichende Stütze findet (vgl. BGHSt 25, 315).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81
    Gemäß Art. 12 Abs. 3 a.a.O. endet dieser Schutz erst nach dem Ablauf von 15 Tagen nachdem seine Anwesenheit vor Gericht nicht mehr verlangt wird (vgl. BGH NJW 1979, 1788).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81
    Gegenüber der im Ablehnungsbeschluß dargelegten Überzeugung der Kammer, daß diese beiden Zeugen in absehbarer Zeit nicht bereit sind, vor dem erkennenden Gericht auszusagen- der Zeuge Korkut hat dies gegenüber französischen Behörden ohne Einschränkung erklärt - vermag auch die Revision nichts Sichthaltiges vorzutragen, Der Strafkammer bei dieser Sachlage die Pflicht aufzuerlegen, einen Teil der Hauptverhandlung in Frankreich am Aufenthaltsort der Zeugen durchzuführen, ist entgegen der Auffassung der Revision aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    c) Es lagen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass oder weshalb eine Überstellung des in Frankreich in Haft befindlichen Zeugen zum Zwecke seiner Vernehmung durch das Tatgericht (Art. 11 EuRhÜbk) nicht möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 -, NStZ 1992, 141; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland war die Strafkammer nicht verpflichtet (vgl. BGH StrVert 1981, 601; 1984, 60; BGH wistra 1984, 77; BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80; Urt.vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81; Urt. vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland war die Strafkammer nicht verpflichtet (vgl. BGH StrVert 1981, 601; 1984, 60; BGH wistra 1984, 77; BGH, Urt. vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80; Urt. vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 512/81; Urt. vom 17. Mai 1984 - 4 StR 139/84).
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