Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9607
BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18 (https://dejure.org/2019,9607)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2019 - 4 StR 514/18 (https://dejure.org/2019,9607)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 4 StR 514/18 (https://dejure.org/2019,9607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss bei Verschleierungsbemühungen); Urteilsgründe (Wiedergabe der wesentlichen Einlassungsinhalte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Ablehung des Rücktritts vom Versuch des Mordes mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen; Anforderungen an das Entfalten wirksamer Rettungsbemühungen beim Rücktritt

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Ablehung des Rücktritts vom Versuch des Mordes mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen; Anforderungen an das Entfalten wirksamer Re...

  • rewis.io

    Mordversuch durch Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus: Rücktritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Gerichtliche Ablehung des Rücktritts vom Versuch des Mordes mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen; Anforderungen an das Entfalten wirksamer Rettungsbemühungen beim Rücktritt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch des Mordes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 171
  • StV 2020, 97 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Zwar ist es nach § 267 StPO nicht angezeigt, sondern regelmäßig sogar verfehlt, dass die Einlassung des Angeklagten in allen Einzelheiten in den Urteilsgründen wiedergegeben wird (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 ff.).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Um die Beweiswürdigung des Tatrichters auf sachlich-rechtliche Fehler überprüfen zu können, ist es allerdings geboten, dass jedenfalls zum eigentlichen Tatvorwurf eine geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge der Einlassung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 2; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Wegen des Vorliegens von Tateinheit kann auch die für sich rechtsfehlerfreie Verurteilung des Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, juris Rn. 14; vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Erweist sich das auf Erfolgsabwendung gerichtete Handeln des Versuchstäters als erfolgreich und für die Verhinderung der Tatvollendung ursächlich im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB, so kommt es nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sichere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 505; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 150).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Um die Beweiswürdigung des Tatrichters auf sachlich-rechtliche Fehler überprüfen zu können, ist es allerdings geboten, dass jedenfalls zum eigentlichen Tatvorwurf eine geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge der Einlassung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 2; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Erweist sich das auf Erfolgsabwendung gerichtete Handeln des Versuchstäters als erfolgreich und für die Verhinderung der Tatvollendung ursächlich im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB, so kommt es nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sichere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 505; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 150).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Um die Beweiswürdigung des Tatrichters auf sachlich-rechtliche Fehler überprüfen zu können, ist es allerdings geboten, dass jedenfalls zum eigentlichen Tatvorwurf eine geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge der Einlassung erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; Beschlüsse vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 2; vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Verschleierungsbemühungen schließen einen Rücktritt nicht aus, wenn die Verhinderung der Tatvollendung Teil dieser Bemühungen ist; anders ist dies nur, wenn die Tatvollendung im Rahmen der Verschleierungshandlung lediglich aus Versehen verhindert wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85, NJW 1986, 1001; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 24 Rn. 31; LK-StGB/Lilie-Albrecht, 12. Aufl., § 24 Rn. 282 f.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Wegen des Vorliegens von Tateinheit kann auch die für sich rechtsfehlerfreie Verurteilung des Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, juris Rn. 14; vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18
    Erweist sich das auf Erfolgsabwendung gerichtete Handeln des Versuchstäters als erfolgreich und für die Verhinderung der Tatvollendung ursächlich im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative StGB, so kommt es nicht darauf an, ob dem Täter schnellere oder sichere Möglichkeiten der Erfolgsabwendung zur Verfügung gestanden hätten; das Erfordernis eines "ernsthaften Bemühens' gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt für diesen Fall nicht (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 505; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht