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BGH, 09.02.1962 - 4 StR 519/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 17, 143
- NJW 1962, 1829
- MDR 1962, 492
- JR 1962, 265
Wird zitiert von ... (3)
- LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18
Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als …
Denn derjenige, der sich nicht auf eine bloße Flucht beschränkt, sondern während oder nach der Flucht weiteren Alkohol zu sich nimmt und durch diesen Nachtrunk den Strafverfolgungsbehörden zum Nachteil der durch § 142 StGB geschützten Anspruchsberechtigten die zuverlässige Rückrechnung des für den Zeitpunkt der Blutentnahme gefundenen Alkoholwerts auf den Unfallzeitpunkt unmöglich macht oder erschwert, fügt dem tatbestandsmäßigen Unrecht ein in derselben Richtung liegendes zusätzliches Unrecht hinzu (BGH, Urteil vom 09.02.1962, Az. 4 StR 519/61). - BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62
Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der …
Bei Bemessung der neuen Strafe für die Unfallflucht darf die Strafkammer übrigens schärfend berücksichtigen, daß B. nach der Flucht weiteren Alkohol zu sich genommen hat, wenn er dies in dem Bewußtsein tat, dadurch die zuverlässige Bestimmung des Blutalkohols zu erschweren (BGHSt 17, 143). - BGH, 27.06.1972 - 5 StR 256/72
Strafschärfende Berücksichtigung späterer Verhalten eines Angeklagten
Es durfte ferner berücksichtigen, daß der Angeklagte durch sein späteres Verhalten dem tatbestandsmäßigen Unrecht ein in derselben Richtung liegendes zusätzliches Unrecht zufügte (BGHSt 17, 143, 144) [BGH 09.02.1962 - 4 StR 519/61] und so seine rechtsfeindliche Einstellung erneut offenbarte.