Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 52 StGB; § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 239 StGB; § 63 StGB
    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur Abnötigung mehrerer sexueller Handlungen; Teilidentität; Handlung im Rechtssinne; Gewalt); schwere Vergewaltigung (Konkurrenzen zur Freiheitsberaubung); Strafzumessung (Unmaßgeblichkeit des Konkurrenzverhältnisses); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04  

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach ständiger Rechtsprechung die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit sicher begründet (st. Rspr.; BGH StraFo 2003, 281).

    Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach ständiger Rechtsprechung die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit sicher begründet (st. Rspr.; BGH StraFo 2003, 281).

  • BGH, 19.08.2005 - 2 StR 335/05  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines

    Die Verwirklichung der Qualifikation gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel durch Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung kenntlich zu machen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Nr. 1 Urteilsformel 4; BGH StraFo 2003, 281; BGH, Beschl. vom 23. Mai 2003 - 3 StR 121/03; Senatsbeschl. vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 470/04; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 177 Rdn. 78).
  • BGH, 18.06.2003 - 1 StR 184/03  

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein ( BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschluß vom 28. Januar 2003 - 4 StR 521/02).
  • BGH, 21.12.2005 - 2 StR 537/05  

    Vergewaltigung in besonders schwerem Fall (Urteilstenor).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 und Abs. 4 StGB im Urteilstenor kenntlich zu machen (vgl. BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 357 Nr. 26; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02; 4 StR 521/02; Beschluss vom 20. März 2003 - 3 StR 51/03, StraFo 2003, 281, 282; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 78 m.w.N.).
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