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   BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09   

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BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,3192)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,3192)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,3192)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche Körperverletzung; erfolgreiche Aufklärungsrüge der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Vorstrafen des Angeklagten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 244 Abs 2 StPO
    Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung zwischen Mitteltäterschaft und Beihilfe; Aufklärungsrüge wegen Berücksichtigung eines unzutreffenden Bundeszentralregisterauszugs bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung eines Beurteilungsspielraums des Tatrichters insbesondere in Grenzfällen bzgl. der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Hinblick auf eine irrtümliche Annahme von Vorstrafen aufgrund fehlender Eintragung im ...

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung zwischen Mitteltäterschaft und Beihilfe; Aufklärungsrüge wegen Berücksichtigung eines unzutreffenden Bundeszentralregisterauszugs bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung zwischen Mitteltäterschaft und Beihilfe; Aufklärungsrüge wegen Berücksichtigung eines unzutreffenden Bundeszentralregisterauszugs bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung eines Beurteilungsspielraums des Tatrichters insbesondere in Grenzfällen bzgl. der Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe; Vorliegen eines Verfahrensverstoßes im Hinblick auf eine irrtümliche Annahme von Vorstrafen aufgrund fehlender Eintragung im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 236
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann vielmehr auch derjenige bestraft werden, der die Verletzung nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch auf Grund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (Senatsurteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, StV 1984, 190).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82

    Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - zur Begründung des Rechtsfolgenausspruchs lediglich ein tragender Gesichtspunkt herangezogen, ist zu besorgen, dass der Tatrichter die durch § 46 Abs. 2 StGB gebotene Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen nicht in der erforderlichen Weise rechtsfehlerfrei vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1983 - 4 StR 667/82, NStZ 1983, 217).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93

    Verletzung des Aufklärungsgebots eines Gerichts

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Denn das Aufklärungsgebot richtet sich an das Gericht; das Verhalten der Verfahrensbeteiligten ist deshalb grundsätzlich ohne Einfluss auf die dem Gericht aus diesem Gebot erwachsenden Pflichten (Senatsurteil vom 11. März 1993 - 4 StR 70/93, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 5).
  • BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08

    Gefährliche Körperverletzung (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich);

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09
    Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich auch im Bereich des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB - sowohl hinsichtlich der an den Körperverletzungshandlungen unmittelbar Beteiligten, als auch der Außenstehenden und Abwesenden - nach den allgemeinen Regeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, der neben einem weiteren (Mit-)Täter auch den Teilnehmer ausdrücklich einschließt (BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 384, 386), setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bewusst zusammenwirken, wobei die eigenhändige Ausführung von Verletzungshandlungen durch jeden der Anwesenden nicht erforderlich ist (vgl. nur Senatsurteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Ob Mittäterschaft oder Beihilfe anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen: maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19, juris Rn. 8; vom 29. Juni 2017 - 3 StR 58/17, juris Rn. 8; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

    Die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) drängte danach, ihn als Zeugen anzuhören, unabhängig davon, ob die Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung auf seine Vernehmung verzichtet haben sollten (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09 - Rn. 11, NStZ-RR 2010, 236, 237).
  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19

    Mittäterschaft (Maßstab)

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236; vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13, juris Rn. 10 und vom 17. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 514, Beschluss vom 6. August 2019 - 3 StR 190/19, juris Rn. 21).
  • BGH, 01.03.2016 - 4 StR 47/16

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe:

    Enthalten die Urteilsgründe eine hinreichende Darlegung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, ist die Bejahung mittäterschaftlicher Tatbegehung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht daher selbst dann hinzunehmen, wenn im Einzelfall eine andere Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236 mwN).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    Insoweit greift auch der Bundesgerichtshof auf Basis der grundsätzlich nach wie vor vertretenen Theorie vom Täterwillen regelmäßig und verstärkt auf den von weiten Teilen der Literatur (vgl. Münchener Kommentar- Joecks , 3. Aufl. 2017, § 25 Rn. 13 mit entsprechenden Nachweisen) ohnehin von jeher als maßgeblich zur Abgrenzung beurteilten Begriff der Tatherrschaft zurück, wenngleich er sich teilweise damit begnügt, einen entsprechenden Willen festgestellt zu wissen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 71; wistra 2005, 380; NStZ 2007, 697; NStZ-RR 2010, 139; NStZ-RR 2010, 236; Münchener Kommentar- Joecks , a.a.O., § 25 Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Die Vorschrift setzt voraus, dass mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung bewusst zusammenwirken (vgl. BGH NStZ 2006, 572 f.; Senatsbeschlüsse vom 13. November 2012 - Ss 93/2012 [60/12] - und 20. November 2012 - Ss 109-111/2012 [70-72/12] - Fischer, StGB, 60. Aufl., § 224 Rn. 11), wobei weder die eigenhändige Mitwirkung jedes einzelnen an der Verletzungshandlung (BGH, a.a.O.; NStZ-RR 2010, 236) noch Mittäterschaft (Senatsbeschlüsse wie vor; Fischer, a.a.O.) erforderlich ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2010 - 4 StR 522/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16385
BGH, 23.03.2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,16385)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,16385)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2010 - 4 StR 522/09 (https://dejure.org/2010,16385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Orientierung eines Gerichts an einer fehlerhaften Strafrahmenuntergrenze hinsichtlich der Verhängung von einer Einzelstrafe

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision aufgrund fehlerhafter Annahme einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr anstatt sechs Monate bei Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 224 Abs. 1
    Begründetheit einer Revision aufgrund fehlerhafter Annahme einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr anstatt sechs Monate bei Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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