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BGH, 04.03.2003 - 4 StR 524/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet (entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts: Auswirkung zuungunsten des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision bei Fehlen von Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)