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   BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56   

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BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56 (https://dejure.org/1956,167)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1956 - 4 StR 524/56 (https://dejure.org/1956,167)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1956 - 4 StR 524/56 (https://dejure.org/1956,167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 71
  • NJW 1957, 433
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

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  • RG, 12.03.1909 - V 79/09

    1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf

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  • RG, 19.09.1911 - V 538/11

    Kann die Anfechtung eines Urteils auf die Straffrage, auch soweit es sich um die

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  • RG, 22.02.1927 - I 873/26

    Inwieweit ist das Berufungsgericht bei einer auf das Strafmaß beschränkten

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  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Neue Feststellungen darf es nur insoweit treffen, als diese hierzu nicht in Widerspruch treten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2012 - AnwSt (R) 4/12, NStZ-RR 2013, 91; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365 f.; Beschluss vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 188; Beschluss vom 19. Dezember 1956 - 4 StR 524/56, BGHSt 10, 71, 72 f.; Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 68/55, BGHSt 7, 283, 286 f.; RG, Urteil vom 12. März 1909 - V 79/09, RGSt 42, 241, 242 ff.; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182, 183 mwN (zur Bindungswirkung bei einer Teilaufhebung gemäß § 353 Abs. 2 StPO); Frisch in: SK-StPO, 5. Aufl., vor §§ 296 ff. Rn. 288 f. mwN).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Der Bundesgerichtshof habe für den Fall einer wirksam auf das Strafmaß beschränkten Berufung entschieden, daß das Berufungsgericht bei der Feststellung der Strafzumessungstatsachen nicht von den dem Schuldspruch zugrunde liegenden Feststellungen abweichen dürfe (BGHSt 10, 71, 73).

    Denn hier wie dort müßten diese Tatsachen und etwaige neue Feststellungen zur Straffrage ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71, 72; 24, 274, 275).

    Die "grundlegende und unerläßliche Voraussetzung der Trennbarkeit" von Schuld- und Straffrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit (Widerspruchsfreiheit) der das Verfahren stufenweise abschließenden Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen sind (BGHSt 10, 71, 72; 24, 185, 188), [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]und mit dem Ziel des Verfahrens, zu einer insgesamt gesetzmäßigen Entscheidung zu gelangen (BGHSt 25, 72, 75/76; BGH MDR 1980, 769).

    Denn nur im Falle solcher Bindung können der Schuldspruch, dessen Nachprüfung nicht begehrt wird und die ihn tragenden Feststellungen "die unantastbare Grundlage für das weitere Verfahren und wesentlicher Teil des abschließenden Urteils bleiben" (BGHSt 10, 71, 73).

    In BGHSt 10, 71, 73 wird angenommen, daß "bei Rechtskraft des Schuldspruchs" das Berufungsgericht neue Feststellungen jedenfalls treffen dürfe, soweit sie sich "auf außertatbestandliche Umstände beziehen", daß solche Umstände also nicht doppelrelevant und bindend sein können, während jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 274, 275 und BGH, Beschl. vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79 - bei Holtz MDR 1980, 275) von einem weitergehenden Bereich der doppelrelevanten Tatsachen und damit der Bindung (oder auch ihres Wegfalls - vgl. 4. b) ausgehen.

    1) RGSt 42, 241, 242; 61, 209; 61, 322, 323; 62, 13; 65, 296, 297; 69, 310, 311; BGHSt 10, 71, 72; 19, 46, 48; 24, 185, 188 [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71]; 24, 274, 275.

    5) RGSt 42, 241, 242; 61, 209, 210; 62, 401, 403; 69, 110, 111; BGHSt 10, 71, 72/73; vgl. auch BGHSt 7, 283, 285; 24, 274, 275; 28, 119, 121; BGH GA 1959, 305; BGH, Beschl. vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79 - bei Holtz MDR 1980, 275.

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit und damit notwendigen Widerspruchsfreiheit der Entscheidung, der unabhängig davon Gültigkeit beansprucht, ob ein Urteil über die Schuld- und Straffrage gleichzeitig entscheidet, oder ob nach rechtskräftigem Schuldspruch die Strafe aufgrund einer zum Strafausspruch erfolgreichen Revision neu festgesetzt wird (BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14; Beschlüsse vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359 und vom 19. Dezember 1956 - 4 StR 524/56, BGHSt 10, 71, 74; diff. Kemper aaO S. 322, 329).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Er darf diese zwar noch ergänzen, die ergänzenden Feststellungen dürfen den bindend gewordenen jedoch nicht widersprechen (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71; 24, 274 f; 28, 119, 121; 29, 359, 366).

    Die den Schuldspruch tragenden Feststellungen sind nämlich die "unantastbare Grundlage für das weitere Verfahren und wesentlicher Teil des abschließenden Urteils" (BGHSt 10, 71, 73; 29, 359, 366).

    Beweiserhebungen, die darauf abzielen, bei einem rechtskräftigen Schuldspruch wegen einer fortgesetzten Tat die Anzahl der Einzelakte in Frage zu stellen, sind ebenso unzulässig wie solche, die die festgestellte Vorsatzart (BGHSt 10, 71, 73 f.), den Grad des Fahrlässigkeitsvorwurfes (BGH, Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78) oder das Maß der Pflichtwidrigkeit oder die festgestellte Schadenshöhe in Zweifel ziehen (BGH NStZ 1981, 448).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung

    Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Straffrage steht jedoch in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit des das Verfahren stufenweise abschließenden Urteils, das als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet ist, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW 1981, 589, 590).

    Unwirksam ist eine Beschränkung demgemäß nur, wenn eine Beurteilung der angegriffenen Punkte einer Entscheidung nicht möglich ist, ohne dass dadurch die nicht angefochtenen Teile beeinflusst werden, weil sonst widersprüchliche Entscheidungen getroffen werden könnten (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH NJW 1981, 589, 590 f.; BGHSt 29, 359, 364; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 10, 71, 72; OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 Ss 5/05 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 318 Rdnr. 6 f., jeweils m.w.N.).

    Eine Berufungsbeschränkung ist unwirksam, wenn sie zu Widersprüchen zwischen den nicht angefochtenen Teilen des Urteils und der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts führen kann (vgl. BGHSt 7, 283, 285; BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 29, 359, 365).

  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Die Frage, in welchem Umfang der Richter, der nur noch über die Strafe zu befinden hat, an das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil gebunden ist und ob und inwieweit er dieses Urteil in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ergänzen darf, hat in Rechtsprechung und Schrifttum im Einzelfall immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt (vgl. u.a. BGHSt 7, 283 mit Nachweisen; BGHSt 10, 71; BGH GA 1959, 305; BGH VRS 11, 443 und 17, 47; Eb. Schmidt Lehrkommentar T. II § 318 StPO Rn. 1, 42 ff; Eb. Mezger, Teilrechtskraft und Rechtsmittelbeschränkung im Strafprozeß, Diss. 1958 S. 39 ff; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964 S. 91 ff; Hermann, Die strafprozessuale horizontale Teilrechtskraft als Zweckschöpfung, Diss. 1967 S. 26 ff).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrecht erhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287 [BGH 31.03.1955 - 4 StR 68/55]; 10, 71, 72 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56]; BGH Urt. vom 5. Oktober 1966 - 2 StR 254/66).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines

    In diesem Falle wäre wegen des Grundsatzes der Urteilseinheit (vgl. BGHSt 7, 283/7; 10, 71; 24, 274/5), der dem Schuldspruch widersprechende Feststellungen zum Strafausspruch verbietet, auch im Rahmen des § 157 StGB von Tatmehrheit zwischen Erst- und Zweitaussage auszugehen.

    Nur zur Klarstellung sei noch angefügt, daß die Unwirksamkeit der Revisionsbeschränkung hier nichts damit zu tun hat, daß ein Rechtsmittel nicht wirksam auf eine Einzelhandlung beschränkt werden kann, die (möglicherweise) mit einer anderen in Fortsetzungszusammenhang steht, auch wenn das Erstgericht zu Unrecht eine selbständige Tat bzw. Tatmehrheit angenommen hat (vgl. BGHSt 6, 229/230; 21, 256/8); denn dieser Grundsatz gilt unmittelbar nur für die Fälle, in denen das Rechtsmittel sich auch gegen den Schuldspruch bezüglich eines irrig als Einzeltat abgeurteilten Einzelaktes einer fortgesetzten Handlung wendet (vgl. BGHSt 10, 73 [BGH 19.12.1956 - 4 StR 524/56] ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg § 318 Anm. 5 f, § 264 Anm. 4 c, 6 a), nicht aber bei "horizontaler" Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß, wo wegen der Rechtskraft des Schuldspruchs ein diesbezüglicher Fehler des Tatrichters in der Regel nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. dazu den entsprechenden Fall BayObLGSt 1967, 14, ferner Kleinknecht § 352 StPO Anm. 10).

  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
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  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Bei einem rechtskräftigen Schuldspruch sind etwa die festgestellte Vorsatzart (vgl. BGHSt 10, 71), der Grad des Fahrlässigkeitsvorwurfes (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78 - und NJW 1982, 1295), das vom Erstgericht festgestellte Maß der Pflichtwidrigkeit oder die festgestellte Schadenshöhe bindend (vgl. BGH NStZ 1981, 448 und NJW 1982, 1295).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 226/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher

  • BGH, 17.03.2010 - AnwSt (R) 15/09

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Umfang der Bindungswirkung bei einer wirksamen

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 53 Ss OWi 353/19

    Voraussetzungen des Absehens von einem Regelfahrverbot

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 53 Ss OWi 446/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit einer nachträglichen

  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 163/82

    Rechtswirkungen der Aufhebung des Strafausspruchs und Auswirkungen auf die

  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 53 Ss 50/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 413/87

    Bestehenbleiben der Feststellungen über den Schuldspruch bei Aufhebung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1983 - 2 Ss 477/83
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 Ss 33/19
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 658/93

    Möglichkeit der Nachprüfung des Schuldspruchs bei mit der Einlegung

  • OLG Düsseldorf, 06.02.1984 - 5 Ss 26/84
  • BVerwG, 02.12.1969 - I WD 7.69

    Zueignung einer Filzrolle von geringem Wert - Bewertung der Schwere der Tat -

  • BGH, 03.04.1957 - 4 StR 517/56
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ss 31/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

  • OLG Jena, 23.10.2007 - 1 Ss 247/07
  • BayObLG, 11.10.1993 - 5St RR 112/93

    Strafprozeßrecht: Bindungswirkung der Feststellungen des Erstgerichts bei

  • BGH, 15.07.1983 - 2 StR 14/83

    Widerspruch von doppelrelevanten Tatsachen zu neuen Feststellungen

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78

    Widerspruchsfreiheit von neuen zum Strafausspruch zu treffenden Feststellungen im

  • BGH, 16.08.1978 - 2 StR 325/78

    Anwendung der Grundsätze über den korrigierten Rücktrittshorizont bei bedingt

  • OLG Düsseldorf, 25.05.1973 - 3 Ss 393/73
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 146/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 443/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1966 - 2 StR 254/66

    Bedeutung der Feststellung der Vaterschaft für ein aus einer Straftat nach § 176

  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 285/57

    Vortrag des Berichterstatters bei einer erneuten Hauptverhandlung - Verlesung von

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