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   BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84   

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https://dejure.org/1984,3087
BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1984 - 4 StR 526/84 (https://dejure.org/1984,3087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung - Annahme sukzessiver Mittäterschaft - Vernichtung des Sehvermögens auf einem Auge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen -

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Das reicht zur Annahme des § 239 Abs. 2 StPO aus (vgl. BGHSt 10, 306, 310; 19, 382, 387; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 239 StGB Rdnr. 11).
  • BGH, 15.01.1982 - 4 StR 696/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Die nachträgliche Billigung des auch - wovon zugunsten des Angeklagten B. ausgegangen werden muß - für diesen überraschend erfolgten Schusses kann somit eine strafbare Verantwortlichkeit des Angeklagten für die bereits abgeschlossene Körperverletzung nicht begründen (BGH, Beschluß vom 15. Januar 1982 - 4 StR 696/81).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84
    Kann der Hinzutretende die weitere Tatausführung aber nicht mehr fördern, weil für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges schon alles getan ist und weil das Tun des Eintretenden auf den weiteren Ablauf des tatbestandsmäßigen Geschehens ohne jeden Einfluß bleibt, kommt mittäterschaftliche Mitwirkung trotz Kenntnis, Billigung und Ausnutzung der durch einen anderen geschaffenen Lage nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84 - mit weit. Nachw.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Allein eine nachträgliche Billigung der tödlichen Gewalt kann deshalb jedenfalls im vorliegenden Fall eine strafbare Verantwortlichkeit des Angeklagten A. für die bereits abgeschlossene Tötungshandlung nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 4 StR 526/84 mwN).
  • BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

    Dagegen erscheint der Einwand der Revision, sukzessive Mittäterschaft der Angeklagten scheitere schon daran, daß die Tat des zunächst allein handelnden Berberich im Augenblick ihres Eingreifens bereits beendet war, nach den bisherigen Feststellungen nicht begründet (vgl. BGH GA 1966, 210; BGH bei Dallinger MDR 1975, 365 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]; BGH GA 1977, 144, 145; BGH bei Holtz MDR 1982, 446 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1985, 215; vgl. BGHSt 2, 344, 346).
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