Rechtsprechung
BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von Gewalt); Mindestfeststellungen - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Gewaltanwendung - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Serienmäßig begangene Vergewaltigungstaten - Einsatz des Nötigungsmittels - Gegenwehr - Drohung - Furcht vor weiterer Gewalt - Widerstand leisten - Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt - ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93
Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere …
Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99
Zwar kann einmal angewandte Gewalt als Drohung im Sinne des § 177 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8) und dazu führen, daß das Opfer nur aus Furcht vor weiterer Gewalt keinen nennenswerten Widerstand. - BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …
Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99
Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten - zumal über einen erheblichen Zeitraum (hier anderthalb Jahre) hinaus - bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7). - BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99
Wenn jedoch - wie hier - zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten, liegt, kommt eine Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHSt 42, 107, 111); dies gilt um so mehr, als der Angeklagte auch in den zeitlich früheren Fällen (Fälle 2, 3 und 6 der Urteilsgründe) nie mehr als die zur Überwindung der Gegenwehr erforderliche Gewalt angewandt hat. - BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99
Wenn jedoch - wie hier - zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr ein längerer Zeitraum, etwa von Wochen oder sogar Monaten, liegt, kommt eine Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHSt 42, 107, 111); dies gilt um so mehr, als der Angeklagte auch in den zeitlich früheren Fällen (Fälle 2, 3 und 6 der Urteilsgründe) nie mehr als die zur Überwindung der Gegenwehr erforderliche Gewalt angewandt hat. - BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99
Soweit das Landgericht zur rechtlichen Bezeichnung dieser Taten die vollständige gesetzliche Überschrift des § 177 StGB i.d.F. des 6. StrRG verwandt hat, weist der Senat darauf hin, daß der Schuldspruch bei Verwirklichung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB n.F. wegen "Vergewaltigung" ergeht (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511;… Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 20 m.w.N.).