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   BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04   

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https://dejure.org/2005,8399
BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,8399)
BGH, Entscheidung vom 04.01.2005 - 4 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,8399)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 4 StR 529/04 (https://dejure.org/2005,8399)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 169 GVG; § 338 Nr. 6 StPO
    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung des länger andauernden Zustandes der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit; Gesamtwürdigung bei der Persönlichkeitsstörung: schwere andere seelische ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Zügen"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 63
    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei "Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Zügen"

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 § 21 § 63
    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei "Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzisstischen Zügen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 39, zum Abdruck in BGHSt 49, 45 bestimmt).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Der Senat stellt auch die dem zugrundeliegende Diagnose des psychiatrischen Sachverständigen, "bei dem durchschnittlich intelligenten Angeklagten (liege) eine paranoide Persönlichkeitsstörung mit narzißtischen Zügen und daneben ein schädlicher Gebrauch von Alkohol vor" (UA 18), als solche nicht in Frage (vgl. zur Inhaltskontrolle psychiatrischer Gutachten durch das Revisionsgericht BGH NJW 1998, 3654 f.; Maatz in Marneros/Rössner/Haring/Brieger (Hrsg.), Psychiatrie und Justiz, 2000, S. 20 ff.).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Für eine solche Annahme bedarf es einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 35).
  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Für die Diagnose einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzißtischen Zügen" gilt nichts anderes (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Die Anordnung dieser Maßregel nach § 63 StGB kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen positiv festgestellten, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04
    Schon deshalb läßt die Diagnose "Persönlichkeitsstörung" für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit des Täters nicht zu (vgl. BGHSt 42, 385, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 3d A 204/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die hierauf hindeuteten, wie etwa das Auftreten von Einschränkungen des beruflichen oder sozialen Handlungsvermögens im Alltag auch außerhalb der Straftaten, vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 4 StR 529/04 -, Rn. 5, juris, sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 30.01.2007 - 4 StR 603/06

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durch Beschluss vom 4. Januar 2005 - 4 StR 529/04 - das angefochtene Urteil unter Verwerfung der Revision im Übrigen im Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit den Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 210/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung;

    Die Diagnose "Persönlichkeitsstörung" lässt für sich genommen eine Aussage über die Frage der Schuldfähigkeit des Täters nicht zu (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 4. Januar 2005 - 4 StR 529/04 m.w.N.).
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