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   BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17   

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https://dejure.org/2018,5138
BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17 (https://dejure.org/2018,5138)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 4 StR 529/17 (https://dejure.org/2018,5138)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 4 StR 529/17 (https://dejure.org/2018,5138)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten i.R. der Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Wertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten i.R. der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wertung eines zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des Angeklagten i.R. der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 170
  • StV 2019, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
    Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).

    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90

    Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463; vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 27. April 1989 - 1 StR 10/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4); solche Umstände sind hier indes nicht ersichtlich.
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 219/10

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Bestreitens)

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
    Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 4 StR 529/17
    Soweit damit Anschuldigungen gegen eine andere Person verbunden sind, werden die Grenzen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens dadurch nicht überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 532/12, NStZ-RR 2013, 170, 171; vom 6. Juli 2010 - 3 StR 219/10, NStZ 2010, 692; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463).
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