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   BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03   

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https://dejure.org/2004,3461
BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03 (https://dejure.org/2004,3461)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2004 - 4 StR 533/03 (https://dejure.org/2004,3461)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03 (https://dejure.org/2004,3461)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 138 StGB; § 27 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung (Kausalität hinsichtlich der Tat; keine zwingende Kausalität hinsichtlich des Taterfolges und Unkenntnis des Täters von der Beihilfe; Strafbarkeit der Kettenbeihilfe); Nichtanzeige geplanter ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Verurteilung wegen Nichtanzeige eines geplanten Mordes; Anwendung des Zweifelssatzes; Gehilfe des Haupttäters im Rahmen der Tatvorbereitung; Voraussetzungen der Beihilfehandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 27; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 138; ; StGB § 138 Abs. 1; ; StGB § 138 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1 § 138 Abs. 1
    Strafbarkeit der Kettenbeihilfe; Verurteilung nach § 138 StGB bei Verdacht der Beteiligung an der nicht angezeigten Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kontaktvermittlungs-Fall

    § 212 StGB; § 138 1 Nr. 6 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zum Totschlag; Nichtanzeige einer geplanten Straftat; in dubio pro reo; Bestrafung auf unsicherer Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung; normatives Stufenverhältnis; Post- und Präpendenz

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 499
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Auch der Umstand, daß K. von der Gutgläubigkeit des Angeklagten ausgegangen sein mag, ist rechtlich ohne Bedeutung; denn § 27 StGB setzt nicht einmal voraus, daß der Täter überhaupt von der Hilfeleistung Kenntnis erlangt hat (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8).
  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn sich der Verdacht der Tatbeteiligung nicht ausräumen läßt, der Angeklagte vielmehr in (doppelter) Anwendung des Zweifelssatzes freizusprechen (BGHSt 39, 164, 167; 36, 167, 174; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; 1986, 794; 1988, 276).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn sich der Verdacht der Tatbeteiligung nicht ausräumen läßt, der Angeklagte vielmehr in (doppelter) Anwendung des Zweifelssatzes freizusprechen (BGHSt 39, 164, 167; 36, 167, 174; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; 1986, 794; 1988, 276).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Eine Hilfeleistung im Sinne dieser Vorschrift setzt zwar voraus, daß eine Handlung die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert; für den Erfolg selbst muß sie jedoch nicht ursächlich sein (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 46, 107, 109 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.2002 - 4 StR 88/02

    Widersprüchliche Beweiswürdigung bei Freispruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Auf die Revisionen der Nebenklägerinnen hob der Senat diese Entscheidung, soweit sie den Angeklagten betraf, durch Urteil vom 8. August 2002 - 4 StR 88/02 - samt den Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Auszug aus BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
    Es hat aber rechtsfehlerhaft nicht in Betracht gezogen, daß A. über die Anstiftung des Torsten K. hinaus entweder als Mittäter des Mordes oder zumindest als Gehilfe des Haupttäters im Rahmen der Tatvorbereitung weitere wesentliche Tatbeiträge geleistet hat, die der Angeklagte gefördert haben kann (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12; § 26 Bestimmen 6).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich.
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    Dies stehe einer Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten indes nicht entgegen, denn entsprechend BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 6 sei eine doppelte Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten des Angeklagten wegen des zwischen der Katalogtat des § 138 StGB und dem strafbewehrten Verstoß gegen die Anzeigepflicht bestehenden normativethischen Stufenverhältnisses nicht geboten.

    Der 4. Strafsenat hat erklärt, er neige der Annahme eines normativen Stufenverhältnisses zwischen Katalogtat und § 138 StGB (vgl. BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 6) und damit weitergehend einer zwischen beiden bestehenden Rechtsgutsidentität zu.

    Abgesehen davon greift der Einwand mit Blick auf veröffentlichte Zweifel an der bestehenden Rechtsprechung nicht durch (vgl. BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 6; Cramer/SternbergLieben aaO § 138 Rdn. 29; dazu BGHSt 52, 307, 313).

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Nach ständiger Rechtsprechung (s. etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 27 - in BGHSt 51, 144 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Dies stehe einer Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten indes nicht entgegen, denn entsprechend BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 6 sei eine doppelte Anwendung des Zweifelssatzes zugunsten des Angeklagten wegen des zwischen Katalogtat des § 138 StGB und dem strafbewehrten Verstoß gegen die Anzeigepflicht bestehenden normativethischen Stufenverhältnisses nicht geboten.

    In diesem Sinne - freilich nicht tragend - hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs geäußert (BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 6).

  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Urteils ist die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung über eine Entschädigung des Beschuldigten nach den Vorschriften über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347; vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499, 500; vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, NStZ 2002, 262, 265; MüKo-StPO/Kunz, § 8 StrEG Rn. 71 mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12

    Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche

    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils hat der neue Tatrichter ohne Bindung an die im ersten Rechtsgang zum Nachteil von früheren Mitangeklagten getroffenen Feststellungen insgesamt neue Feststellungen zu treffen, da der freigesprochene Angeklagte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (Senatsurteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).
  • BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19

    Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    Mit der Teilaufhebung ist auch die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts über eine Entschädigung der Angeklagten nach den Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2004, 4 StR 533/03 - juris, Rn. 18; Urteil vom 12. September 1989, 1 StR 415/89 - juris Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Auch eine mit dem freigesprochenen Angeklagten vergleichbare Konstellation, in der die fehlerfreien Feststellungen aufzuheben sind, weil der freigesprochene Angeklagte das Urteil nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 537/99 und vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07 und vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612), liegt nicht vor.
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

    Diese Vermittlungstätigkeit erleichterte die Tatbegehung zumindest, wenn sie nicht sogar eine unerlässliche Voraussetzung war, ohne die es zu dem konkreten Überfall nicht gekommen wäre (vgl. zu anwerbenden und vermittelnden Tätigkeiten etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 7; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346, 347; vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14, juris Rn. 6; Urteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499, 500).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 348/07

    Rechtsfehlerhafte weil lückenhafte Beweiswürdigung

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