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   BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88   

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BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88 (https://dejure.org/1988,2220)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1988 - 4 StR 535/88 (https://dejure.org/1988,2220)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 535/88 (https://dejure.org/1988,2220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Gebotensein der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht bei ungewöhnlicher Tatausführung oder Anzeichen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 190
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 113/70

    Sachkunde des Gerichts im Rahmen der Beurteilung der psychischen Gesundheit des

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 148/81

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung des § 178 Abs. 1 StGB bei einem einjährigen Kind nicht unbedenklich ist (vgl. BGHSt 31, 76; LK 10. Aufl. § 178 StGB Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 30, 144 [BGH 27.05.1981 - 3 StR 148/81]).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung des § 178 Abs. 1 StGB bei einem einjährigen Kind nicht unbedenklich ist (vgl. BGHSt 31, 76; LK 10. Aufl. § 178 StGB Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 30, 144 [BGH 27.05.1981 - 3 StR 148/81]).
  • BGH, 10.05.1984 - 2 StR 145/84

    Würdigung von Täterpersönlichkeit und Tatgeschehen im Rahmen einer Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84

    Erfordernis der Prüfung des Vorliegens eines Ausschlusses oder einer erheblichen

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Bei einer ungewöhnlichen Tatausführung (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1984 - 2 StR 145/84) oder bei Anzeichen für Triebanomalien (BGH NJW 1982, 2009; StV 1984, 507) ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH VRS 39, 101; StV 1984, 507; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 704).
  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88
    Gegebenenfalls wird auch § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB zu prüfen sein (BGH NStZ 1986, 358).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Die Beiziehung der Krankenunterlagen und die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen drängen sich dann oft auf (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 8).

    Denn die Tat des Angeklagten erscheint eher ungewöhnlich (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; BGH, Beschl. vorn 10. Mal 1984 - 2 StR 145/84), und nach den Grundsätzen der fachmedizinischen Erfahrung legt ein nachgewiesener Hirnprozeß stets das Vorliegen schuldfähigkeitsmindernder Voraussetzungen nahe (vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 170).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren

    b) Aber auch die - vom Landgericht Hannover durch sein Urteil vom 23. April 2012 insoweit bindend festgestellten - besonderen Tatumstände, insbesondere das außergewöhnliche Verhalten des Angeklagten bei der Tatausführung, machten die Prüfung seiner Schuldfähigkeit erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 612/88, NJW 1989, 2958 und 4 StR 535/88, NStZ 1989, 190 mwN; LK/Schöch aaO, Rn. 236 mwN).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    Zu Recht weist die Revision darauf hin, daß sich die Strafkammer bei dieser Sachlage hätte gedrängt sehen müssen, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 7, 8).
  • StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187

    Ein Gericht kann regelmäßig nur dann aus eigener Sachkunde die Frage der

    Grundsätzlich darf der Tatrichter von der Einholung eines Sachverständigengutachtens nur absehen, wenn Anzeichen dafür fehlen, dass der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnte; "denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angekl. - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden" (BGH, NStZ 1989, S. 190 [191]).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17

    Die "Liebesbeziehung" zu einem 11jährigen, lernbehinderten Kind

    Die richterliche Sachkunde reicht in der Regel nicht aus, um, wie es das Landgericht getan hat, ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen eine sexuelle Präferenzstörung zu diagnostizieren und, in Verbindung mit "Vereinsamung und Altersabbau", im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zu gewichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 535/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; LK StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 236 mwN).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Annahme einer solchen Persönlichkeitsentartung bildet dabei das Vorliegen einer süchtigen Entwicklung (vgl. BGH NJW 1982, 2009; 1989, 2958 f.; BGH StV 1984, 507; BGH NStZ 1989, 190 f.; BGH bei Holtz MDR 1989, 492; BGH JR 1990, 119; vgl. auch Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 48).
  • BayObLG, 21.02.2022 - 204 StRR 68/22

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gericht von der Einholung eines

    Bei einer - wie hier - ungewöhnlichen Tatausführung oder bei Anzeichen für Triebanomalien ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH, Urteil vom 15.12.1988 - 4 StR 535/88, juris Rn. 4; BGH, NStZ 2001, 475, juris Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 07.04.2014 - 2 Ss 2/14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eigene Sachkunde des Tatrichters bei der Beurteilung

    Denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung vorgelegen hat, kann unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (vgl. BGH 4 StR 535/88 v. 15.12.1988 - BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8, zit. n. juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Weder das Tatgeschehen noch die Person des Angeklagten mußten der Strafkammer Veranlassung geben, sich insoweit sachverständig beraten zu lassen (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Zur Beurteilung dieser Frage war die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen geboten (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 7, 8; seelische Abartigkeit 16).
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