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   BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96   

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https://dejure.org/1996,3204
BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96 (https://dejure.org/1996,3204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 97
  • StV 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).

  • BGH, 25.08.1993 - 2 StR 425/93

    Zulässigkeit des Absehens von der Anordnung einer Maßregel trotz Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Gesichtspunkte, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, haben bei der Entscheidung über deren Anordnung außer Betracht zu bleiben (BGHSt 28, 327; 36, 199, 201; BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 3).
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Mit dieser Erwägung hat das Landgericht auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entlassung aus der Strafhaft abgestellt und nicht, wie es - auch mit Blick auf § 67 Abs. 1 StGB - geboten ist (vgl. BGHSt 25, 59), auf den Zeitpunkt der Urteilsfällung.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet (BVerfGE 91, 1), geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Soweit die Beschwerdeführerin die Erörterung weiterer Gesichtspunkte vermisst, die die organisatorische Ausgestaltung und praktische Durchführung der Maßregel betreffen, verkennt sie, dass derartige Umstände bei der Anordnung der Maßregel außer Betracht bleiben (BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

    Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel dürfen grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach Lage des Falles kann der Senat ausschließen, daß das Landgericht im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf mildere Strafen erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 6; Senatsbeschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 255/97).
  • LG Augsburg, 19.05.2006 - 7 Ns 301 Js 124014/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: BtM-Besitz in nicht geringer Menge - Unterbringung in

    Es ist grundsätzlich Aufgabe der für den Vollzug der Maßregel zuständigen Vollstreckungs- und Verwaltungsbehörden, für den Täter, bei dem eine Behandlung hinreichend konkrete Erfolgsaussichten bietet, geeignete, seinen persönlichen Verhältnissen individuell gerecht werdende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH StV 1998, 72 ).
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