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   BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03   

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BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03 (https://dejure.org/2004,6977)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - 4 StR 539/03 (https://dejure.org/2004,6977)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 4 StR 539/03 (https://dejure.org/2004,6977)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB
    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts; erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit: fixe / überwertige Idee; rechtswidrige Tat: symptomatischer ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregelausspruch über Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus; Voraussetzung der positiven Feststellung eines länger andauernden Defekts im Sinne einer erheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit ; Zur Frage des "polyvalenten Verwahrlosungssyndroms ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Diese - unbefristete und für den Betroffenen schon deshalb in besonderem Maße belastende - Maßregelanordnung setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.), ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die mit diesem Defekt in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht.

    Jedenfalls aber bedurfte es bei der so beschriebenen Persönlichkeitsstörung einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber solchen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB "erheblich" - eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77) - berühren (BGHSt 42, 385, 387; BGH StV 1997, 630; NStZ-RR 2003, 165 f.).

    Damit ist aber die Annahme, die Taten seien symptomatischer Ausdruck einer überdauernden, in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen vergleichbaren schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung mit einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang zur Tatbegehung, wie sie die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus voraussetzt (BGHSt 42, 385, 388), nicht ohne weiteres vereinbar.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Diese - unbefristete und für den Betroffenen schon deshalb in besonderem Maße belastende - Maßregelanordnung setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.), ferner, daß der Täter in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begangen hat, die mit diesem Defekt in einem kausalen, symptomatischen Zusammenhang steht.

    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Jedenfalls aber bedurfte es bei der so beschriebenen Persönlichkeitsstörung einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber solchen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB "erheblich" - eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77) - berühren (BGHSt 42, 385, 387; BGH StV 1997, 630; NStZ-RR 2003, 165 f.).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage drängte sich hier zumal deshalb auf, weil die Taten, soweit sie sich gegen die Nebenklägerin und deren jetzigen Ehemann richteten, sich auch normal-psychologisch aus Enttäuschung des Angeklagten über die gescheiterte Liebesbeziehung zu der Nebenklägerin erklären lassen (vgl. zur Schuldfähigkeitsbeurteilung in solchen Fällen vgl. BGH NStZ 1998, 296 m. Anm. Winckler/Foerster; Senatsbeschluß vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage drängte sich hier zumal deshalb auf, weil die Taten, soweit sie sich gegen die Nebenklägerin und deren jetzigen Ehemann richteten, sich auch normal-psychologisch aus Enttäuschung des Angeklagten über die gescheiterte Liebesbeziehung zu der Nebenklägerin erklären lassen (vgl. zur Schuldfähigkeitsbeurteilung in solchen Fällen vgl. BGH NStZ 1998, 296 m. Anm. Winckler/Foerster; Senatsbeschluß vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 552/92

    Anforderungen an die Verneinung einer "schweren Abartigkeit" im Sinne des § 20

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Denn auch die Feststellung einer "fixen" oder "überwertigen" Idee sagt noch nichts über die rechtliche "Erheblichkeit" eines solchen Zustandes, der fließende Übergänge von einer unterhalb der forensischen Erheblichkeitsschwelle liegenden seelischen Störung bis hin zu einer expansiv paranoischen Entwicklung aufweisen kann (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 30/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv festgestellter länger

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Jedenfalls aber bedurfte es bei der so beschriebenen Persönlichkeitsstörung einer erkennbaren Abgrenzung gegenüber solchen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich noch innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegen und Ursache für strafbares Tun sein können, ohne daß sie die Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB "erheblich" - eine vom Richter ohne Bindung an die Auffassung des Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77) - berühren (BGHSt 42, 385, 387; BGH StV 1997, 630; NStZ-RR 2003, 165 f.).
  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03
    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 60/06

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Im Übrigen weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, dass die gebotene Aufhebung der den Maßregelausspruch betreffenden "zugehörigen" Feststellungen auch die der Schuldfähigkeitsbeurteilung durch das Landgericht zu Grunde liegenden Feststellungen erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2004 - 4 StR 539/03).
  • BGH, 24.11.2004 - 2 StR 450/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; verminderte Schuldfähigkeit

    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGH, Beschluß vom 8. Januar 2004 - 4 StR 539/03).
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