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BGH, 31.01.2006 - 4 StR 539/05 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 465 Abs. 2 StPO
Sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung (besondere Auslagen bezüglich einer einzelnen Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Tenor einer Revisionsprüfung; Verdacht der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 539/05
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Urteils dahin abgeändert, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat mit Ausnahme der besonderen Auslagen des Verfahrens und der besonderen notwendigen Auslagen des Angeklagten, die wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (38,092 kg Marihuana) entstanden sind; diese fallen der Staatskasse zur Last (§ 465 Abs. 2 StPO; vgl. hierzu BGHSt 25, 109, 112).