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   BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20   

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BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20 (https://dejure.org/2021,7022)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - 4 StR 540/20 (https://dejure.org/2021,7022)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20 (https://dejure.org/2021,7022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Beweisanträge (Abgrenzung zu Beweisermittlungsanträgen; Anforderungen an den Revisionsvortrag bei vorsorglicher Stellung von Beweisanträgen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit der Revision mangels hinreichender Konkretisierung der gerügten Rechtsverletzung

  • rewis.io

    Ablehnung von Beweisanträgen im Strafverfahren: Antrag auf Herstellung und eventueller Verwertung von Einzelbildern aus einer Videoaufzeichnung; Stellung eines Antrags auf Zeugenvernehmung "vorsorglich"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Beweisrecht: Aufbereitung von Videosequenzen, vorsorglicher Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20
    Die Revision hätte daher vortragen müssen, unter welcher Bedingung die Antragstellung erfolgte und warum diese Bedingung eingetreten ist, sodass ihre Ablehnung nur durch einen Beschluss unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 StPO erfolgen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1998 ? 1 StR 418/98, NStZ-RR 1999, 1, 3 bei Miebach/Sander; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 118/13, NStZ-RR 2013, 349).
  • BGH, 23.07.2013 - 3 StR 118/13

    Unzulässige Rüge der Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrags

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20
    Die Revision hätte daher vortragen müssen, unter welcher Bedingung die Antragstellung erfolgte und warum diese Bedingung eingetreten ist, sodass ihre Ablehnung nur durch einen Beschluss unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 StPO erfolgen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1998 ? 1 StR 418/98, NStZ-RR 1999, 1, 3 bei Miebach/Sander; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 118/13, NStZ-RR 2013, 349).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20
    Vielmehr zielten die Anträge darauf ab, bis dahin noch nicht vorhandene Augenscheinsobjekte herzustellen, von denen dann (gegebenenfalls) einzelne als konkrete Beweismittel in Betracht kommen sollten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97, NStZ 1997, 562 (zur Beiziehung von Krankenunterlagen)).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 240/14

    Anforderungen an die Konkretisierung von Beweistatsachen (Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20
    Denn es wurde darin kein bestimmtes Beweismittel bezeichnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 240/14, NStZ 2015, 295).
  • KG, 02.02.2024 - 3 ORbs 9/24

    Verfahrensrüge in Bezug auf nicht beschiedenen "vorsorglich" gestellten

    Die Rechtsbeschwerde hätte daher - innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - vortragen müssen, unter welcher Bedingung die Antragstellung erfolgte und warum diese Bedingung eingetreten ist, sodass die Ablehnung nur durch einen Beschluss unter den Voraussetzungen der §§ 77 OWiG, 244 Abs. 3 StPO erfolgen durfte (vgl. BGH NStZ 2021, 382 und zuvor BGH NStZ-RR 1999, 1 bei Miebach/Sander; BGH NStZ-RR 2013, 349).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21

    Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; verständigungsbezogene

    Für einen vollständigen Revisionsvortrag wäre dies jedoch erforderlich gewesen: Der Revisionsführer muss nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sämtliche Tatsachen unterbreiten, die das Revisionsgericht für die Prüfung benötigt, ob - den Vortrag als zutreffend unterstellt - ein Verfahrensfehler vorliegt, wobei auch dem Rügeziel potentiell nachteilige Tatsachen vorzutragen sind (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 4 StR 234/13; vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 196/22

    Verwerfung der Revision hinsichtlich Abänderung der Adhäsionsentscheidung

    Vielmehr ist insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20; Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17 Rn. 14).
  • BGH, 04.01.2022 - 5 StR 263/21

    Abgrenzung von Hilfsbeweisantrag und Beweisermittlungsantrag

    Denn dieser bezeichnete kein bestimmtes Beweismittel, sondern war darauf gerichtet, dass ein Sachverständiger das - bereits in Augenschein genommene - Videomaterial weiter aufbereitet, mithin (zunächst) ein noch nicht vorhandenes Beweismittel herstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20, NStZ 2021, 382).
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