Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1999 - 4 StR 545/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8963
BGH, 02.12.1999 - 4 StR 545/99 (https://dejure.org/1999,8963)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1999 - 4 StR 545/99 (https://dejure.org/1999,8963)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 4 StR 545/99 (https://dejure.org/1999,8963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 260a StGB
    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Strafausspruch - Strafkammer - Urteilsgründe - Minder schwerer Fall - Freiheitsstrafe - Schuldspruchänderung - Bemessung der Gesamtstrafe - Revision - Auferlegung der Kosten des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 260 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 02.12.1999 - 4 StR 545/99
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO erkennt der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts für diese Tat auf die in § 260a Abs. 2 StGB bestimmte Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe (vgl. BGHSt 30, 93, 97).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 414/03

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten (Vorleben; Strafzumessung);

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO erkennt der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts für diese Tat auf die in § 176 Abs. 1 StGB bestimmte Mindeststrafe von fünf Tagessätzen; die Tagessatzhöhe setzt er auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 545/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht