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BGH, 02.12.1999 - 4 StR 545/99 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 260a StGB
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Strafausspruch - Strafkammer - Urteilsgründe - Minder schwerer Fall - Freiheitsstrafe - Schuldspruchänderung - Bemessung der Gesamtstrafe - Revision - Auferlegung der Kosten des Verfahrens
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 260 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
- BGH, 16.10.2003 - 4 StR 414/03
Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten (Vorleben; Strafzumessung); …
In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO erkennt der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts für diese Tat auf die in § 176 Abs. 1 StGB bestimmte Mindeststrafe von fünf Tagessätzen; die Tagessatzhöhe setzt er auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest (…vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 545/99).