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   BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96   

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https://dejure.org/1996,7016
BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96 (https://dejure.org/1996,7016)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - 4 StR 547/96 (https://dejure.org/1996,7016)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 4 StR 547/96 (https://dejure.org/1996,7016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz unterbliebener Beschaffung von Rauschmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273, § 253

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96
    Entgegen der Auffassung der Revision beinhaltet dies nicht einen sachlich-rechtlich zu beanstandenden Zirkelschluß (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96
    Daß der Angeklagte an diesem Tage das Rauschgift nicht liefern konnte, steht der Annahme vollendeten Handeltreibens nicht entgegen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31).
  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll ("wie das Protokoll beweist") geht ins Leere; denn Vorhalte gehören nicht zu den protokollierungspflichtigen Vorgängen (BGHSt 21, 285, 286; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 249 Rdn. 28, § 273 Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96

    Abnehmer - Lieferung einer bestimmten Betäubungsmittelmenge - Vorkasse -

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96
    Denn nach den hier gegebenen Umständen spricht alles dafür, daß der Angeklagte mit der Lieferung vom 17. Oktober die drei Tage zuvor mit K. getroffene Vereinbarung erfüllte (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 1996 - 4 StR 152/96, StV 1996, 483).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

    Ein Zirkelschluß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daher nicht gegeben, wenn aus dem Ablauf der Vernehmung oder dem Verhalten der Beweisperson bei ihrer Befragung (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91 [in NStZ 1992, 141 insoweit nicht abgedruckt]; BGH StV 1998, 635) oder aus der inhaltlichen Struktur ihrer Aussage (vgl. BGH, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 17) auf deren Glaubhaftigkeit geschlossen werden kann, oder wenn Umstände außerhalb der Aussage selbst, welche diese zu bestätigen geeignet sind, durch entsprechende Vorhalte an den Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt wurden (vgl. etwa BGH StV 1993, 59 f. m. Anm. Weider; BGH, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 9; BGH, Urt. vom 28. Januar 1992 - 1 StR 336/91; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Nach den Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) sind vielmehr, sofern ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH aaO S. 31), sowohl deren Erwerb und Lieferung an Abnehmer als auch der (zunächst gescheiterte) Versuch, die Betäubungsmittel zu beschaffen, unselbständige Teilakte des Handeltreibens mit der schließlich gelieferten Betäubungsmittelmenge (vgl. BGH StV 1996, 483; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).
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