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   BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10   

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https://dejure.org/2011,8821
BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,8821)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - 4 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,8821)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 4 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,8821)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 17a Abs. 1, Abs. 2 StrRehaG; § 121 Abs. 2 GVG; § 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG; § 13 Abs. 4 StrRehaG
    Rehabilitationsverfahren; Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer (besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage im Strafvollzug); Vorlageverfahren (Entscheidungserheblichkeit)

  • lexetius.com

    StrRehaG § 17a Abs. 1 und 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 1 S 1 StrRehaG, § 17a Abs 2 StrRehaG
    Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der für den Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer erforderlichen besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung besonderer Zuwendung für Haftopfer

  • rewis.io

    Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der für den Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer erforderlichen besonderen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 289
  • NJW 2011, 2981
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.08.2010 - 4 StR 646/09

    Besondere Zuwendung für Haftopfer (Antrag vor rechtskräftiger gerichtlicher

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10
    Ein solches Kausalitätserfordernis lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die besondere Zuwendung für Haftopfer neben der Kapitalentschädigung, der Unterstützungsleistung nach § 18 StrRehaG und den in §§ 21 ff. StrRehaG vorgesehenen Versorgungsansprüchen gemäß § 16 Abs. 3 StrRehaG zu den sozialen Ausgleichsleistungen zählt, denen nach § 16 Abs. 1 StrRehaG eine auf die zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung bezogene Ausgleichsfunktion zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09, BGHSt 55, 249 Rn. 17).

    Nach § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG erhalten Berechtigte nach § 17 Abs. 1 StrRehaG (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. August 2010 - 4 StR 646/09, aaO Rn. 14), die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen (§ 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG aF: sechs Monate) erlitten haben.

  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. April 2009 - I Ws RH 5/09 - (NJ 2009, 395) gehindert.
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 27-IV-10
    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10
    Der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Rostock hat sich das Oberlandesgericht Dresden in Beschlüssen vom 13. Juli 2009 - 1 Reha Ws 52/09 - und vom 8. Februar 2010 - 1 Reha Ws 13/10 - angeschlossen (vgl. auch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 27. September 2010 - Vf. 27-IV-10).
  • OLG Bremen, 25.05.2010 - Ws 13/10
    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - 4 StR 548/10
    Der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Rostock hat sich das Oberlandesgericht Dresden in Beschlüssen vom 13. Juli 2009 - 1 Reha Ws 52/09 - und vom 8. Februar 2010 - 1 Reha Ws 13/10 - angeschlossen (vgl. auch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 27. September 2010 - Vf. 27-IV-10).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die sich auf die Auslegung einer Rechtsnorm (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13, BGHSt 60, 218, 221; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 4 StR 548/10, BGHSt 56, 289, 292) oder auf die Formulierung von allgemeinen rechtlichen Grundsätzen und Anforderungen bezieht, deren Geltung sich aus einer Rechtsnorm oder einem Normgefüge ableitet und über die im Revisionsrechtszug bei der Nachprüfung des für die Entscheidung maßgebenden Rechts mit zu entscheiden wäre.
  • OLG Naumburg, 11.10.2011 - 2 Ws (Reh) 92/10

    Opferrente für Haftopfer in der DDR: Umdeutung eines Rücknahmebescheides in eine

    Dieser hat die im Vorlagebeschluss vom 6. Oktober 2010 aufgeworfene Frage am 14. Juli 2011 dahin beantwortet, dass sich die für den Anspruch auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer erforderliche besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage auch bei im Strafvollzug befindlichen Berechtigten ausschließlich nach den Voraussetzungen des § 17a Abs. 2 StrRehaG beurteilt (4 StR 548/10).

    Der Betroffene ist ein Berechtigter im Sinne von § 17 Abs. 1 StrRehaG, der rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen von mehreren Jahren erlitten hat und dessen besondere Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage sich ausschließlich nach § 17a Abs. 2 StrRehaG richtet (BGH NJW 2011, 2981).

  • BVerwG, 15.01.2014 - 3 B 28.13

    Zuwendung für Haftopfer; Rücknahme unanfechtbarer Verwaltungsakte

    Zum Zeitpunkt der Antragsablehnung habe der BGH mit Beschluss vom 14. Juli 2011 (4 StR 548/10 - NJW 2011, 2981) bereits die Auffassung des OLG Rostock für falsch erklärt, auf die sich die Landesdirektion bisher gestützt habe.
  • LG Deggendorf, 21.05.2012 - StVK 44/12

    Maßregelvollzug: Zuständigkeit und Begründetheit bei Anfechtung der Überleitung

    Die Haftopferrente hat gerade keinen sozialhilferechtlichen Charakter, der es rechtfertigen könnte, die Zuwendung unter Hinweis auf eine anderweitig gewährleistete Grundversorgung zu versagen (so ausdrücklich: BGH 4 StR 548/10, Beschluss vom 14.07.2011 - zitiert nach Juris).
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