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   BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19   

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https://dejure.org/2020,1427
BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19 (https://dejure.org/2020,1427)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2020 - 4 StR 548/19 (https://dejure.org/2020,1427)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 4 StR 548/19 (https://dejure.org/2020,1427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 22, 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 240 Abs. 1, 2, 3 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 64 StGB, § 7 Abs. 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Erpressung zum Nachteil der beiden Nötigungsopfer mit einem Vermögensnachteil für die Genötigten; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung: Erzwungene Mitwirkung an Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erpressung zum Nachteil der beiden Nötigungsopfer mit einem Vermögensnachteil für die Genötigten; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Räuberische Erpressung: Erzwungene Mitwirkung an Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liegt eine Erpressung vor, wenn man jemanden dazu zwingt einen Diebstahl zu begehen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung: Dreieckserpressung oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Abgrenzung: Dreieckserpressung oder Diebstahl in mittelbarer Täterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 286
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19

    Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Die Jugendkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 ? 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19 Rn. 3; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Die Jugendkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 ? 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19 Rn. 3; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 27.11.2008 - 2 StR 421/08

    Erpresserischer Menschenraub (Vermögensvorteil); Erpressung; Geiselnahme

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Denn einem abverlangten Verhalten, das sich in der Begehung strafbarer Handlungen erschöpft, kommt im Vermögen des Genötigten kein wirtschaftlicher Wert zu, sodass die erzwungene Vornahme solcher Handlungen keinen Vermögensschaden beim Nötigungsopfer begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 ? 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106; vom 2. Mai 2001 ? 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Eine Erpressung zum Nachteil der durch die angestrebten Diebstahlstaten Geschädigten kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil es nach den Vorstellungen des Angeklagten im Zeitpunkt der Nötigungshandlung an dem für eine Dreieckserpressung erforderlichen Näheverhältnis der Genötigten zu den geschädigten Vermögensinhabern fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 ? 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 253 Rn. 16 f.; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 253 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Denn die Jugendstrafe von vier Jahren, die vom Landgericht an sich rechtsfehlerfrei unter Bewertung des erforderlichen Erziehungsbedarfs bemessen worden ist und die auch durch die vom Senat vorgenommene Schuldspruchänderung nicht in Frage gestellt worden wäre, kann wegen des sich aus der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 3 JGG ergebenden untrennbaren Zusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Maßregelanordnung nach § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2010 ? 4 StR 126/10 Rn. 7; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 5 Rn. 21 mwN) nicht bestehen bleiben.
  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01

    Vermögensnachteil bei der Erpressung (Vermögensbegriff bei nichtigen,

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Denn einem abverlangten Verhalten, das sich in der Begehung strafbarer Handlungen erschöpft, kommt im Vermögen des Genötigten kein wirtschaftlicher Wert zu, sodass die erzwungene Vornahme solcher Handlungen keinen Vermögensschaden beim Nötigungsopfer begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 ? 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106; vom 2. Mai 2001 ? 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
    Die Jugendkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 ? 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19 Rn. 3; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20

    Pflicht zur Auseinandersetzung mit festgestellten, für die Anwendung des

    Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 312/20

    Rechtsfehlerhaftes Unterbleiben der Entscheidung über die Unterbringung in einer

    b) Danach hätte das Landgericht eine Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht ziehen müssen; das Vorliegen ihrer Voraussetzungen drängte sich auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 und vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19).
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 71/20

    Verwerfung der Revisionen der Angeklagten als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Daher bedarf es keiner weiteren Ausführungen dazu, inwieweit es sich bei dem erzwungenen Diebstahl von Waren und dem Abschluss von Mobilfunkverträgen sowie der anschließenden Aushändigung der Gegenstände um die Preisgabe von eigenen oder fremden Vermögenswerten handelt, deren Schutz der Genötigte wahrnehmen kann und will (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, NStZ 2020, 286 Rn. 4; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14, NStZ-RR 2014, 246).
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