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   BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91   

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https://dejure.org/1992,8396
BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91 (https://dejure.org/1992,8396)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1992 - 4 StR 549/91 (https://dejure.org/1992,8396)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 4 StR 549/91 (https://dejure.org/1992,8396)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer Erpressung bei nur einer qualifizierten Nötigungshandlung - Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit auf Grund schwerer Persönlichkeitsstörung - Vorliegen einer alkoholbedingten ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Dabei war sie gehalten, das bisherige Beweisergebnis unter Berücksichtigung jener Beweisbehauptung zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 5 m.w.N.; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 588 ff).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Hierzu war es trotz deren Einbeziehung in eine Gesamtfreiheitsstrafe verpflichtet (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Da dieselben Nötigungsmittel einerseits zur (versuchten) Erpressung bezüglich des Kraftfahrzeugs, andererseits zur Wegnahme einer anderen Sache, des Geldes, eingesetzt wurden, stehen schwerer Raub und versuchte schwere räuberische Erpressung hier zueinander im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 26, 24, 28; 32, 88, 92 f; BGH JZ 1952, 240; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 253 Rdn. 31, § 255 Rdn. 3).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Da dieselben Nötigungsmittel einerseits zur (versuchten) Erpressung bezüglich des Kraftfahrzeugs, andererseits zur Wegnahme einer anderen Sache, des Geldes, eingesetzt wurden, stehen schwerer Raub und versuchte schwere räuberische Erpressung hier zueinander im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 26, 24, 28; 32, 88, 92 f; BGH JZ 1952, 240; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 253 Rdn. 31, § 255 Rdn. 3).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge regelmäßig die vollständige Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (vgl. BGHSt 3, 213, 214; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 85; Pikart in KK-StPO 2. Aufl. § 344 Rdn. 54; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 877 ff).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Damit sind die Voraussetzungen eines schweren Raubes erfüllt (vgl. BGHSt 20, 32); die Auffassung der Strafkammer, es liege lediglich ein Diebstahl vor, der von der versuchten schweren räuberischen Erpressung "umfaßt" werde (UA 29), ist rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Im Fall 3 ist die Auffassung des Tatrichters, die Vergewaltigung und die zuvor verwirklichten Delikte stünden zueinander angesichts des fortdauernden Einsatzes der identischen Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Verhältnis der Tateinheit, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91 - BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 StR 288/89

    Verwerfung der Revision - Formerfordernisse bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Wird gerügt, daß zu Unrecht ein Beweisantrag abgelehnt worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge regelmäßig die vollständige Mitteilung des Inhalts des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (vgl. BGHSt 3, 213, 214; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 85; Pikart in KK-StPO 2. Aufl. § 344 Rdn. 54; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 877 ff).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Im Fall 3 ist die Auffassung des Tatrichters, die Vergewaltigung und die zuvor verwirklichten Delikte stünden zueinander angesichts des fortdauernden Einsatzes der identischen Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Verhältnis der Tateinheit, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91 - BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91
    Da dieselben Nötigungsmittel einerseits zur (versuchten) Erpressung bezüglich des Kraftfahrzeugs, andererseits zur Wegnahme einer anderen Sache, des Geldes, eingesetzt wurden, stehen schwerer Raub und versuchte schwere räuberische Erpressung hier zueinander im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 26, 24, 28; 32, 88, 92 f; BGH JZ 1952, 240; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 253 Rdn. 31, § 255 Rdn. 3).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Dies hat zwar nicht unbedingt wörtlich, jedoch inhaltlich vollständig zu erfolgen (BGH, Beschl. 4 StR 549/91 v. 13.02.1992, Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

    Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision hat mit Ausnahme der vom Landgericht entgegen § 40 Abs. 2 StGB unterlassenen, jedoch auch im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50; BGH, Beschlüsse vom 11.12.1980 - 4StR 653/80 = VRS 60 [1981], 192, vom 09.03.1993 - 4 StR 68/93 [bei Nack], vom 13.02.1992 4 StR 549/91 [bei Nack], vom 11.08.2004 - 2 StR 224/04 [bei juris] und vom 08.08.2007 - 2 StR 316/07 [bei juris]; vgl. auch BayObLG …
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