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   BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03   

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https://dejure.org/2003,3563
BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 177 StGB; § 178 StGB a.F.; § 267 StPO; § 261 StPO
    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende Gewaltandrohung; Beleg); Beweiswürdigung (notwendige Feststellungen); Konkurrenzen (keine Klammerwirkung des minder schweren Delikts); Recht auf eine Verhandlung in angemessener Frist ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung; Angabe der Urteilsgründe; Einsatz von Nötigungsmitteln; Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Erpressung und mit sexueller Nötigung; Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsverbots bei Strafbemessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 a.F.; ; StGB § 178 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
    Frühere Gewalt als fortwirkende Gewaltdrohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 371 (Ls.)
  • StV 2004, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    b) Sollte die neu erkennende Strafkammer erneut zu einer Verurteilung der Angeklagten kommen, wird sie bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß die Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren das Beschleunigungsverbot nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 181; wistra 2001, 57).

    Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.).

  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
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