Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2487
BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74 (https://dejure.org/1975,2487)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1975 - 4 StR 550/74 (https://dejure.org/1975,2487)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1975 - 4 StR 550/74 (https://dejure.org/1975,2487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch nach Einstellungsbeschluss des Verfahrens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74
    Durch die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 StPO ist vielmehr die Strafklage wegen dieser ganzen Tat verbraucht (BGHSt 10, 88, 93 f).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Der 2. und der 4. Strafsenat haben die Anfrage dahingehend beantwortet, daß sie an ihren - in den Entscheidungen BGHSt 43, 34 und Urteil vom 9. Januar 1975 -4 StR 550/74 - geäußerten Rechtsansichten festhalten.

    Der 4. Strafsenat (Urt. vom 9. Januar 1975 -4 StR 550/74) und ihm folgend der 5. Strafsenat (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 6 = NStZ 1997, 385) haben ausgesprochen, die unterbliebene Bezeichnung der Einzelstrafen in den Gründen des früheren Urteils hindere die Einbeziehung in eine nachträglich gebildete Gesamtstrafe nicht.

  • BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98

    Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen

    In gleicher Weise hatte der 4. Strafsenat zuvor entschieden (Urteil vom 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -, vgl. aber den genannten Beschluß vom 19. Juni 1998 - 4 StR 230/98 -, NStZ-RR 1998, 296).

    Der Senat hält es daher nach wie vor für geboten, in Fällen der vorliegenden Art eine Gesamtstrafenbildung vorzunehmen und dieser die für den Angeklagten günstigsten Einzelstrafen zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1997 - 5 StR 507/96 - und Urteil vom 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -).

  • LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
    Die Kammer sieht sich angesichts der unterbliebenen Festsetzung von Einzelstrafen in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 10.11.2017 nicht gehindert, diesem eine Zäsurwirkung beizumessen und die Strafe(n) unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung in eine Gesamtstrafe miteinzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975 - 4 StR 550/74; Urt. v. 10.04.1997 - 5 StR 507/96; Beschl. v. 07.12.1998 - 5 StR 275/98).
  • BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96

    Zur Annahme alkoholbedingter Schuldunfähigkeit - Grundlagen der

    Es mußte vielmehr § 55 StGB anwenden und dabei die denkbar günstigsten Einzelstrafen bei jener Vorverurteilung (hier: einmal drei und zweimal zwei Monate Freiheitsstrafe) zugrundelegen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 1975 - 4 StR 550/74 -).
  • LG Bielefeld, 09.08.2022 - 20 KLs 38/21
    Da dem Urteil insoweit lediglich zu entnehmen ist, dass der Angeklagte wegen Bedrohung verurteilt worden ist, ist die Kammer zu seinen Gunsten von der gesetzlichen Mindeststrafe ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975, Az. 4 StR 550/74; Urt. v. 10.04.1997, Az. 5 StR 507/96; Urt. v. 07.12.1998, Az. 5 StR 275/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht