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   BGH, 07.01.1993 - 4 StR 552/92   

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https://dejure.org/1993,6915
BGH, 07.01.1993 - 4 StR 552/92 (https://dejure.org/1993,6915)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1993 - 4 StR 552/92 (https://dejure.org/1993,6915)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 4 StR 552/92 (https://dejure.org/1993,6915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verneinung einer "schweren Abartigkeit" im Sinne des § 20 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Tatrichter - Prüfung des Ausmaß einer seelischen Störung eines Angeklagten und ihrer Auswirkungen durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Hierzu hätte sich das Urteil aber insbesondere deshalb verhalten müssen, weil das Landgericht - insoweit zutreffend (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234) - nicht von dem klassischen Fall eines schuldrelevanten Affekts, sondern von einer affektbedingten Bewusstseinsstörung infolge "einer irrealen Fokussierung und Fixierung" des Angeklagten auf seinen Sohn ausgegangen ist (zur Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei einer Ausweitung einer "überwertigen Idee" vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    d) Die Erwägung des Landgerichts, wonach die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten gemäß § 21 StGB (auch) deshalb nicht erheblich eingeschränkt gewesen sei, weil "eine erhebliche Beeinträchtigung ... (der) kognitiven Fähigkeiten" des Angeklagten nicht vorlag, da er "gezielt Situationen geschaffen (habe), in denen er mit den Kindern alleine war, um diese Situationen für die Durchführung der sexuellen Handlungen auszunutzen" (UA S. 38), ist rechtlich bedenklich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2002 - 3 StR 335/01, NStZ 2002, 476, 477 und vom 7. Januar 1993 - 4 StR 552/92, BGHR StGB § 21, Seelische Abartigkeit 25; Fischer, aaO, § 20 Rdn. 46a mwN).
  • BGH, 30.01.2007 - 4 StR 603/06

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Solche Umstände können regelmäßig die Erhaltung voller Schuldfähigkeit in Frage stellen (zur "fixen Idee" vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der

    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluß zu bilden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 14, 25; BGH StV 2000, 17; BGH StraFo 2001, 249 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 473/02

    Tötungsversuch; verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; schwere andere

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Fixierung des Angeklagten auf die Geräusche schon einen Grad erreicht hatte, der dem Merkmal einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB zuzuordnen ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25), die sich hier auch deshalb auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgewirkt haben könnte, weil die Reaktion des Angeklagten auf die von ihm wahrgenommenen Geräusche - wie das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung dem Angeklagten ausdrücklich anlastet - "völlig unangemessen" war (UA 13).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn auch die Feststellung einer "fixen" oder "überwertigen" Idee sagt noch nichts über die rechtliche "Erheblichkeit" eines solchen Zustandes, der fließende Übergänge von einer unterhalb der forensischen Erheblichkeitsschwelle liegenden seelischen Störung bis hin zu einer expansiv paranoischen Entwicklung aufweisen kann (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25).
  • BGH, 19.02.2001 - 5 StR 6/01

    Schwere seelische Abartigkeit; Schuldunfähigkeit; Persönlichkeitsstörung;

    Der Umstand, daß die Angeklagte die Sorge um ihre Söhne nicht vollständig verdrängt und in Situationen, in denen sie auf die Kinder angesprochen wurde, flexibel reagiert hat, wäre zwar geeignet, eine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit sicher auszuschließen, spricht jedoch vor dem Hintergrund einer von zwei Sachverständigen als schwere seelische Abartigkeit eingestuften Persönlichkeitsstörung nicht ohne weiteres gegen eine (nur) erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 25).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht schon dadurch ausgeschlossen wird, daß ein Täter rationale Überlegungen anstellt, wie sein Tötungsvorhaben in die Tat umzusetzen sei, und bei Ausführung der Tat zielstrebig und planvoll vorgeht (BGHSt 34, 22, 26 m.w.N.; BGHR § 21 StGB seelische Abartigkeit 25).
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