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   BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96   

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BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96 (https://dejure.org/1997,4157)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1997 - 4 StR 557/96 (https://dejure.org/1997,4157)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96 (https://dejure.org/1997,4157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 378
  • NZV 1997, 529
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 17.01.1995 - 1 Ss 73/94

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Koblenz durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Jena vom 17. Januar 1995 - 1 Ss 73/94 - (DAR 1995, 209 ) gehindert.
  • BayObLG, 21.02.1996 - 2 ObOWi 126/96
    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Die Sache gibt dem Senat Anlaß zu dem Hinweis, daß das Amtsgericht den Betroffenen jedenfalls dann, wenn es seiner Einlassung, den Tempomat auf 120 km/h eingestellt zu haben, Glauben geschenkt hat - was sich dem Urteil nicht eindeutig entnehmen läßt -, wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung hätte verurteilen müssen (vgl. BayObLG VRS 91, 391 ).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Schließlich weist der Senat zu der vom Oberlandesgericht Koblenz formulierten Vorlegungsfrage auf seinen - zur Veröffentlichung vorgesehenen - Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren 4 StR 638/96 hin.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 397/22

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen

    aa) Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht aus objektiven Umständen, namentlich der erheblichen Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, auf ein vorsätzliches Handeln des Betroffenen geschlossen hat (std. Rspr. des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 19. Februar 2021, 1 OLG 53 Ss-OWi 864/20; Beschluss vom 22. Oktober 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 433/20 [264/20]; Beschluss vom 22. September 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 374/20 [220/20]; Beschluss vom 24. Juli 2020, (1 B) 53 Ss-OWi 318/20 [193/20]; jeweils m. w. N.; so auch BGH DAR 1997, 497; KG NZV 2004, 598; VRS 109, 132; OLG Rostock VRS 108, 376; OLG Bamberg DAR 2006, 464; OLG Jena VRS 111, 52).

    Schon angesichts des massiven Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h drängte sich die Annahme vorsätzlicher Begehung geradezu auf (vgl. BGH DAR 1997, 497).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Schon angesichts des massiven Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung um 47 km/h drängte sich die Annahme vorsätzlicher Begehung geradezu auf (vgl. BGH DAR 1997, 497).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Das hat nach Auffassung des Senats aber zur Folge, daß die Rechtsprechung des BGH zum sog. "Augenblicksversagen" (siehe Beschluß vom 11.09.1997 - 4 StR 557/96, BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 = DAR 1997, 450), die zu einem Fall der groben Pflichtverletzung ergangen ist, auf die "beharrliche Pflichtwidrigkeit" entsprechend angewendet werden muß/kann (so auch jüngst OLG Braunschweig, a.a.O.; ähnlich, allerdings ohne Hinweis auf die o.a. Rechtsprechung des BGH, BayObLG NZV 1998, 255; so wohl auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; noch deutlicher Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15, wonach "z.B. Überschreitung nur infolge Übersehens eines VZ regelmäßig nicht ausreichen[ wird], um ein FV auf Wiederholung i.S. von § 2 II S 2 BKatV zu stützen").
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß sich bei grober Überschreitung der außerorts gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 c) StVO einzuhaltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h die Annahme vorsätzlicher Begehung aufdrängt (BGH, DRsp Nr. 1997/8964 = VRS 94, 227 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h; weitergehend BGH, BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 = DAR 1997, 450 = VM 1998 Nr. 30 = DRsp II(294)297a-b = MDR 1997, 1024 = VRS 94, 221 = VerkMitt 1998, 25 = VersR 1998, 204 generell für Geschwindigkeitsüberschreitungen der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h).
  • BayObLG, 20.04.1999 - 2 ObOWi 159/99

    Beginn der Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG bei später Zustellung des

    Zwar drängte sich im Hinblick auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung die Annahme vorsätzlichen Verhaltens auf (vgl. BGH NZV 1997, 529; BayObLGSt 1996, 15/16).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4 RBs 96/19

    Poliscan Speed, Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot, Arbeitsplatzverlust

    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wie vorliegend - um fünfundsechzig Prozent kann allerdings regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen werden, da deren Annahme sich bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 557/96, NStZ-RR 1997, 378, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 50 km/h; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 1994 - 5 Ss (OWi) 423/94, NZV 1995, 161, außerorts um mindestens 52 km/h; OLG Celle, Beschluss vom 9. August 2011, a.a.O., außerorts um mehr als 45 Prozent; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. April 2006 - 1 Ss 25/06, NStZ-RR 2006, 249, außerorts um annähernd 50 Prozent; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99, DAR 1999, 227, außerorts um 51 km/h, und 17. Oktober 2012 - 2 SsBs 76/12, zfs 2013, 471, außerorts um mindestens 40 km/h; jeweils nach ).
  • OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone

    Nach der Rechtsprechung des BGH zum sog. "Augenblicksversagen" (siehe Beschluss vom 11. September 1997. - 4 StR 557/96, BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 = DAR 1997, 450), der sich der Senat ebenso wie alle anderen Oberlandesgerichte in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. u.a. Beschluss vom 25. Februar 1999 - 2 Ss OWi 179/98 = ZAP EN-Nr. 471/98 = NSt Z-RR 1998, 248 = NZV 1998, 334 = DAR 1998, 323 = MDR 1998, 965 = zfs 1998, 354 = VRS 95, 230 = VM 1998, 79 [Nr. 971 ), kommt eine Verhängung des Regelfahrverbots dann nicht in Betracht, wenn der Kraftfahrzeugführer zwar eine objektiv grobe Pflichtverletzung begangen hat, diese ihm aber subjektiv nicht vorwerfbar ist.
  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 2 Ss OWi 179/98
    »Läßt der Betroffene sich gegenüber dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung dahin ein, er habe die Straße, auf der die Geschwindigkeit innerorts auf 30 km/h beschränkt war, erstmals befahren und das die Geschwindigkeit beschränkende Verkehrsschild übersehen, kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH vom 11.09.1997 (NStZ-RR 1997, 378, vgl. unter anderem auch NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 ) ein Entfallen des gegebenenfalls verwirkten Regelfahrverbots in Betracht kommen.«.
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

    Wenn ein Kraftfahrer daher - wie der Betroffene - die ihm bekannte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 36 km/h - also fast die Hälfte - in Kenntnis eines defekten Tachometers überschreitet, lässt dies sogar auf ein besonderes Maß an Sorglosigkeit im Straßenverkehr schließen (vgl. BayObLG a.a.O.; ferner BGH NStZ-RR 1997, 378).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    d) Im Ergebnis begegnet es auch keinen rechtlichen Bedenken, daß der Tatrichter aus dem Umstand, daß der Betroffene die innerhalb geschlossener Ortschaften allgemein geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO ) um 44 km/h Überschritten hat, auf vorsätzliche Begehung des Verkehrsverstoßes geschlossen hat (vgl. auch BGH DAR 1997, 497).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom

  • OLG Hamm, 19.04.2007 - 1 Ss OWi 8/07

    Augenblicksversagen; Überprüfung der Einlassung; Anforderungen an die

  • BayObLG, 24.11.1999 - 2 ObOWi 558/99

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung mit defektem

  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung,

  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2001 - 2b Ss OWi 383/00

    Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00

    Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 382/99

    Tempo-30-Zone, Absehen vom Fahrverbot, Regelfahrverbot, Nichterkennen der

  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 2 Ss 248/03

    Erteilung eines Fahrverbots wegen einer Ordnungswidrigkeit; Anordnung der

  • OLG Schleswig, 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03

    Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3465
BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1997 - 4 StR 557/97 (https://dejure.org/1997,3465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer dreifach ausgeführten Vergewaltigung als ein mehraktiges Tatgeschehen - Heftige Gegenwehr des Opfers als Voraussetzung für denTatbestand der Vergewaltigung - Anforderung an den Einsatz des Nötigungsmittels bei der Vergewaltigung - Überwindung des inneren ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 16

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB von einer nach § 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafrahmenmilderung abgesehen wird, bedarf einer Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden schuldrelevanten Umstände (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jeweils m.N.).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91

    Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Daß dem Angeklagten das fehlende Einverständnis bewußt war, sagt aber - insbesondere im Hinblick auf seine erhebliche Alkoholisierung - noch nichts darüber aus, ob er bereits zu Beginn des Tatgeschehens den Widerstand auch mit Gewalt brechen wollte (vgl. BGH NStZ 1991, 431 m.N.).
  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 661/95

    Verwerfung einer Revision - Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der vom Tatgericht vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Beschluß des Senats vom 30. November 1995 - 4 StR 661/95).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 505/90
    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Zwar bedarf es für die Anwendung des § 177 StGB a.F. nicht unbedingt eines äußeren Widerstandes (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 8), sondern es genügt ein ernstlicher innerer Widerstand des Tatopfers.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Sie sollen vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der vom Tatgericht vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; Beschluß des Senats vom 30. November 1995 - 4 StR 661/95).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85

    Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Im Hinblick auf den rechtsfehlerhaften Ausgangspunkt des Landgerichts ist nämlich einerseits nicht auszuschließen, daß diese Feststellungen auf Grund einer unzutreffenden Würdigung der Beweise getroffen worden sind; andererseits erscheint es möglich, daß sich aufgrund neuer Verhandlung Umstände ergeben könnten, die die Annahme einer Vergewaltigung auch in den beiden ersten Handlungsabschnitten zu tragen vermögen, was zur Folge haben könnte, daß das mehraktige Geschehen nach den hier gegebenen Umständen rechtlich als eine Tat aufzufassen wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGH bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    In Fällen alkoholbedingt erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ist die Ablehnung einer Strafmilderung nicht schon dann zulässig, wenn der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme wußte oder hätte wissen können, daß er unter der Wirkung des Alkohols Straftaten begehen werde, vielmehr muß er auch in der Lage gewesen sein, den Alkoholgenuß zu unterlassen (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 26).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 02.12.1997 - 4 StR 557/97
    Das angewendete Nötigungsmittel muß nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs und seiner Durchführung tatsächlich dienen, also "final verknüpft" sein (BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5, § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ 1995, 230 jeweils m.N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

    Allerdings stünde das Einverständnis des Opfers (vgl. BGHSt 23, 1, 3; 26, 70, 72; BGH NStZ 1991, 431; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 14; Lenckner aaO Rdn. 6) bzw. ein entsprechender Irrtum des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1982, 26; 1993, 340, 341; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 - 4 StR 792/84 und vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 557/97; Hirsch in LK 11. Aufl. vor § 32 Rdn. 103) auch der Annahme einer Vergewaltigung durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage entgegen; von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf indes in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend - unter den hier gegebenen Umständen naheliegend auch durch Vernehmung des Tatopfers - aufgeklärt worden ist (BGH NJW 1991, 2094).
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