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   BGH, 10.04.1959 - 4 StR 56/59   

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https://dejure.org/1959,1051
BGH, 10.04.1959 - 4 StR 56/59 (https://dejure.org/1959,1051)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1959 - 4 StR 56/59 (https://dejure.org/1959,1051)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1959 - 4 StR 56/59 (https://dejure.org/1959,1051)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Medizinischer Sachverständiger - Blutalkoholgehalt - Blutuntersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 2

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Der nicht auflösbare Widerspruch zwischen ausdrücklichem Revisionsantrag und erkennbar verfolgtem Rechtsschutzziel hat zur Folge, dass die Revision im Wege der Auslegung mangels eines eindeutig zum Ausdruck gebrachten Beschränkungswillens als unbeschränkt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1984 - 2 StR 725/83, bei Pfeiffer/ Miebach, NStZ 1985, 13, 17; Urteil vom 10. April 1959 - 4 StR 56/59, VRS 17, 47; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Die Frage, in welchem Umfang der Richter, der nur noch über die Strafe zu befinden hat, an das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil gebunden ist und ob und inwieweit er dieses Urteil in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ergänzen darf, hat in Rechtsprechung und Schrifttum im Einzelfall immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt (vgl. u.a. BGHSt 7, 283 mit Nachweisen; BGHSt 10, 71; BGH GA 1959, 305; BGH VRS 11, 443 und 17, 47; Eb. Schmidt Lehrkommentar T. II § 318 StPO Rn. 1, 42 ff; Eb. Mezger, Teilrechtskraft und Rechtsmittelbeschränkung im Strafprozeß, Diss. 1958 S. 39 ff; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren 1964 S. 91 ff; Hermann, Die strafprozessuale horizontale Teilrechtskraft als Zweckschöpfung, Diss. 1967 S. 26 ff).
  • BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen

    Damit ist trotz seines Wortlauts eine Beschränkung auf den Strafausspruch und die damit verbundene Sperrwirkung in Bezug auf den Schuldspruch nicht eingetreten (vgl. BGH VRS 17, 47, 48; RGSt 44, 123, 125; Ruß in KK StPO § 302 Rdn. 6 am Ende und Pikart a.a.O. § 344 Rdn. 5; Sax in KMR StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 25 und Paulus a.a.O. § 344 Rdn. 14; Meyer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 344 Rdn. 10 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 224/60

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung nach der Rechtsprechung des

    Der Bundesgerichtshof vertritt in feststehender Rechtsprechung allgemein die Auffassung, es müsse, um die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung zu beurteilen, nicht nur geprüft werden, welches das eigentliche Ziel eines Rechtsmittels sei, sondern auch, gegen welche Feststellungen und Erwägungen des angefochtenen Urteils sich das Rechtsmittel zur Erreichung jenes Zieles richte (vgl. u.a. VRS 17, 47, 48 [BGH 10.04.1959 - 4 StR 56/59] betr. Trennbarkeit der Schuld- und Straffrage).
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