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   BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88   

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BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88 (https://dejure.org/1988,1252)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1988 - 4 StR 563/88 (https://dejure.org/1988,1252)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 (https://dejure.org/1988,1252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Erfordernis der sachlichen Begründung eines Ablehnungsgesuches - Einbeziehung der Strafempfindlichkeit des Angeklagten in die Wertung bei der Festlegung der Strafrahmenwahl - Fehlende Erörterung der für die ...

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - Stellung unbegründeter Beweisanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 51 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • StV 1989, 152
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.1986 - 2 StR 528/86

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles eines Raubes bei

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Daher ist bereits bei der Strafrahmenwahl speziell auch die Strafempfindlichkeit des Angeklagten in die Wertung mit einzubeziehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Dies hat der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen (BGHSt 23, 265 ff.).
  • BGH, 07.05.1969 - 2 StR 29/69

    Anrechnung von Untersuchungshaft - Aufstellung unrichtiger Behauptungen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Soweit der Bundesgerichtshof einmal die Nichtanrechnung erlittener Untersuchungshaft - zu § 60 StGB a.F. - wegen der Stellung von Beweisanträgen, bei denen die den Anträgen zugrunde liegenden Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen, gebilligt hat (Urteil vom 7. Mai 1969 - 2 StR 29/69, bei Dallinger MDR 1969, 722), geschah dies, weil die Anträge lediglich darauf gerichtet gewesen waren, das Verfahren zu verzögern, um eine Verlängerung der Untersuchungshaft zu erreichen.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Für die erneut vorzunehmende Gesamtstrafenbildung weist der Senat auf BGHSt 24, 268 ff. [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] hin.
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, sind hier nicht ersichtlich (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1985 - 4 StR 731/84).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Die insofern erforderliche Gesamtbetrachtung verlangt jedoch nicht nur eine Beachtung der Umstände, die der Tat vorausgehen oder sie begleiten, sondern auch derjenigen, die ihr nachfolgen (BGH NStZ 1988, 494).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
    Dieser Mangel fällt um so mehr auf, als die Strafkammer die Urteilsgründe im übrigen - ohne daß dies veranlaßt gewesen wäre - außergewöhnlich breit abgefaßt und beispielsweise die Angaben der Angeklagten und die Aussagen der Zeugen in allen Einzelheiten dargestellt hat (vgl. dazu BGH NStZ 1985, 184).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Ein Ablehnungsgesuch sei deshalb nur dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn es sachlich gerechtfertigt gewesen sei und ihm hätte stattgegeben werden müssen (vgl. BGHSt 18, 200 ; Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichthofs vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 -, BGHR StPO, § 26 a Unzulässigkeit 3; Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2000 - 3 StR 504/99 -, StV 2002, S. 116; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., 2001, Rn. 161; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 338 Rn. 59; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 338 Rn. 28; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 2003, § 338 Rn. 65).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war bislang anerkannt, dass die fehlerhafte Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO für sich keinen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO eröffnet, sondern das Revisionsgericht auch in diesen Fällen nach Beschwerdegrundsätzen prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet war oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 18, 200, 203; 23, 265; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 3, 9).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Dem Fehlen einer Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; BVerfG, Beschl. vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01).

    Die Entscheidung darüber richtet sich nach Beschwerdegrundsätzen (vgl. BGHSt 18, 200, 202; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3; BGH StV 2002, 116).

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts waren die angegebenen Ablehnungsgründe - Annahme einer Fluchtgefahr wegen bestehender Krankheit des Angeklagten, Bezeichnung des Angeklagten als "Hauptschuldigen", Ablehnung von Beweisantragen wegen Prozeßverschleppung und Ablehnung einer längeren Unterbrechung zur Kenntnisnahme von Urkunden - nicht als zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgrundes "völlig ungeeignet" (Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 26 a Rdn. 4) - und damit einer fehlenden Begründung gleichzustellen - anzusehen (vgl. auch Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 = BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3 = bei Miebach NStZ 1989, 220 Nr. 17).

    Der außerordentlich umfangreichen Beweiswürdigung der Strafkammer, die zudem über weite Strecken eine überflüssige Wiedergabe des Ergebnisses der Beweisaufnahme (mit der Angabe, was die Zeugen und Sachverständigen im einzelnen bekundet haben) enthält, hätte es daher größten Teils nicht bedurft (vgl. auch BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht weiterhin nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (zur bisherigen Rspr. vgl. BGHSt 18, 200, 203; 23, 265; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 3, 9).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).
  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Ablehnungsgesuche - Unterschiedliche Begründung - Grundsatz des gesetzlichen

    Weder der Umstand, daß der abgelehnte Richter sich auf Veranlassung des Vorsitzenden am 24. September 1991 über die üblichen Dienststunden hinaus bereithielt, um gegebenenfalls an einer nach Einschätzung des Vorsitzenden besonders eilbedürftigen, eine Haftfrage betreffenden Beschwerdeentscheidung mitzuwirken, noch seine Mitwirkung als Beisitzer an den Haftentscheidungen des Senats vom 4. und 28. Oktober 1991 (vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492), vermögen aus der Sicht eines verständigen Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte

    Besteht eine derart erhöhte Strafempfindlichkeit, so ist diese grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen, und zwar bereits bei der Strafrahmenwahl (vgl. BGH StV 1989, 152).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde

    Dem Fehlen der Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHSt 50, 216, 220; StraFo 2006, 452; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; NJW 2005, 3410).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Tatsächliche Irrtümer, wie sie jedem Richter unterlaufen können, Äußerungen einer Rechtsmeinung oder Begründungen einer Zwischenentscheidung rechtfertigen die Ablehnung eines Richters in der Regel selbst dann nicht, wenn in ihnen aus prozessual veranlaßten Gründen die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten zum Ausdruck kommt (BGH GA 1962, 282;BGH VRS 41, 203; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 3).
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90

    Anrechnung von Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07

    Wertungsfehler bei der Strafzumessung (auffällig hohe Strafe bei knappen

  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 118/90

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf die Strafe - Pflicht zur

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 180/13

    Fehlen ausreichender Feststellungen zu einer Krebserkrankung des Angeklagten als

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91

    Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten

  • BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 400/90

    Minderung des Gewichts eines Strafschärfungsgrundes - Bedenken gegen die

  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei Einzelakten

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92

    Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung -

  • BGH, 04.12.1990 - 4 StR 484/90

    Widerruf eines richterlichen Geständnisses durch den Angeklagten

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