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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81   

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BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1981 - 4 StR 564/81 (https://dejure.org/1981,1774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung - Berichtigung der Urteilsformel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Die Kennzeichnung der Tat als fortgesetzte Handlung gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGHSt 27, 287, 289).

    Auch die Kennzeichnung der Tat als besonders schwerer Fall des § 113 Abs. 2 StGB erübrigt sich (BGHSt 27, 287, 239).

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 173/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39; Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    § 315 b Abs. 1 StGB ist sowohl in der Form des Hindernisbereitens (Nr. 2), durch das (wiederholte) Rammen und Abdrängen der verfolgenden Polizeifahrzeuge (BGHSt 21, 301, 303 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; BGH bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter 18), als auch in der Form eines ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs (Nr. 3) durch das Zufahren auf die die Fahrbahn sperrenden Polizeibeamten (BGH bei Hürxthal DRiZ 1977, 308 unter 6), verwirklicht.
  • RG, 28.03.1924 - I 204/24

    1. Darf hinsichtlich einer im Eröffnungsbeschluß nicht berücksichtigten

    Auszug aus BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81
    Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß auf die Geltendmachung des Mangels verzichtet worden ist (RGSt 58, 125, 127; BGH, Urteil vom 8. Juni 1955 - 3 StR 173/55 - Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 201 StPO Rdn. 39; Sax in KMR, 6. Aufl., § 201 StPO Anm. 9 c II).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Die unterbliebene Mitteilung der Anklageschrift begründet kein Verfahrenshindernis und führt insbesondere nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 StR 317/84, BGHSt 33, 183; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Juli 2003 - III-2 Ss 88/03, NJW 2003, 2766; MK-StPO/Wenske, 1. Aufl., § 201 Rn. 2; LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 201 Rn. 44), da der Verstoß gegen § 201 StPO im weiteren Verfahren durch Nachholung der Mitteilung noch kompensiert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 564/81; KG, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 Ws 78/15; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 201 Rn. 11; MK-StPO/Wenske, aaO, Rn. 35).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Die Schuldform - Verurteilung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bzw. vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - muß sich bereits aus dem Urteilstenor ergeben (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 4 StR 564/81; Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 260 StPO, Rdn. 28).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Namentlich für die Gebote, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss zuzustellen (§§ 201, 215 StPO), ist anerkannt, dass das Unterlassen der Zustellung nicht ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis darstellt; ein solcher Verfahrensfehler berechtigt den Angeklagten lediglich, in der Hauptverhandlung die unterlassene Zustellung zu rügen und zur genügenden Vorbereitung seiner Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159; RGSt 58, 125 [127]; RG GA 35, 320; RG GA 36, 167; RG GA 46, 337; RG GA 69, 86; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106 [2108]; BGHSt 33, 183 [186] = NJW 1985, 1967 = StV 1985, 490 [491] = NStZ 1985, 563 = VRS 69, 140; OLG Köln 3. StrS NStZ 1984, 475 = VRS 67, 127; BGH NStZ 1982, 125; Tolksdorf a.a.O. § 201 Rdnr. 5 u. § 215 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 201 Rdnr. 9 u. § 215 Rdnr. 5).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2021 - 1 OWi 2 SsBs 62/20

    Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen das denkmalrechtliche Gebot der

    Grundsätzlich ist daher sowohl im Urteilstenor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 03.12.1981 - 4 StR 564/81, juris, Rn. 12; Beschluss vom 25.08.1983 - 4 StR 452/83, juris, Rn. 14) als auch den Urteilsgründen klarzustellen, von welcher Schuldform der Tatrichter ausgeht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.05.2020 - 201 ObOWi 499/20, juris, Rn. 13; KG, Beschluss vom 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20 - 162 Ss 4/20, juris, Rn. 17), sofern sich diese, was hier nicht der Fall ist, nicht bereits aus der gesetzlichen Überschrift ergibt (KG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 3 Ss 626/03

    Anklageschrift; Übersetzung; Ausländer

    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Unterläßt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125; Senat a. a. O.; kritisch Paeffgen, a. a. O.).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    So liegt es beispielsweise auf der Hand, daß sich die Ausübung und Nichtausübung prozessualer Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte, die sich auf die Beweisaufnahme vor dem Tatrichter beziehen, wie etwa der Vereidigungsverzicht (§ 61 Nr. 5 StPO ) oder das Einverständnis mit der Nichtbenutzung präsenter Beweismittel (§ 245 Abs. 1 Satz 2 StPO ) in ihrer Bedeutung auf die jeweilige Hauptverhandlung beschränken, während etwa der Verzicht auf die Geltendmachung der unterbliebenen Mitteilung der Anklageschrift (§ 201 Abs. 1 StPO ; BGH NStZ 1982, 125 ), der eine Grundlage für das gesamte gerichtliche Verfahren betrifft, den Angeklagten in sämtlichen späteren Verfahrensabschnitten binden dürfte.
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03

    Strafverfahren: Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift vor der

    Unterlässt er das, so kann der Angeklagte sich auf diesen Mangel im Revisionsverfahren nicht mehr berufen (BGH NStZ 1982, 125).
  • OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls

    Der Verteidiger hat auch die nicht rechtzeitige Übersetzung der Anklageschrift in der Verhandlung nicht gerügt (dazu BGH, NStZ 1982, 125).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1981 - 4 StR 564/81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ablehnung einer besonderen Absicht auf den gesetzlichen Wortlaut in einem Urteil - Annahme der Absicht sich der Strafverfolgung entziehen zu wollen bei einer längeren Verfolgungsjagd mit der Polizei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 397/78

    Eingriff in den Straßenverkehr in der Absicht eine andere Straftat zu verdecken -

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - 4 StR 564/81
    Die neue Strafkammer wird die in der Entscheidung BGHSt 28, 93 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 397/78] niedergelegten Rechtsgrundsätze zu beachten haben (vgl. BGH bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter 17).
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