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   BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10   

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https://dejure.org/2011,11465
BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10 (https://dejure.org/2011,11465)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - 4 StR 566/10 (https://dejure.org/2011,11465)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10 (https://dejure.org/2011,11465)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 223 StGB; § 52 StGB
    Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung (Gewalt; entbehrliche Mittäterschaft; Tateinheit mit Körperverletzung bei Defloration)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung eines Kindes: Begriff der Gewalt; Beihilfe zur Vergewaltigung; Defloration als Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Festhaltens eines Kindes mit Krafteinwirkung durch die Mutter als Gewalt während des schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Täter

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung eines Kindes: Begriff der Gewalt; Beihilfe zur Vergewaltigung; Defloration als Körperverletzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung eines Kindes: Begriff der Gewalt; Beihilfe zur Vergewaltigung; Defloration als Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1
    Qualifizierung des Festhaltens eines Kindes mit Krafteinwirkung durch die Mutter als Gewalt während des schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 456
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10
    Sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, z. B. durch Schläge, rohe Griffe, Defloration, oder Folgen der Tat (Schockwirkung) fallen aber nicht unter die Gesetzeseinheit, denn sie sind kein Merkmal, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 2. Juli 1963 - 1 StR 156/63, NJW 1963, 1683).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10
    Das mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhalten des Opfers ist ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42 mwN); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH aaO).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vorliegen insbesondere einschlägiger

    Dafür könnte hier schon ausgereicht haben, wenn der Angeklagte sich auf das Mädchen gelegt oder dieses festgehalten hätte, um es auszuziehen, oder wenn er es, um den Geschlechtsverkehr durchzuführen, körperlich fixiert oder auf das Bett gedrückt oder geschubst hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10; NStZ 2011, 456, 457 mwN; Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, BGHR StGB § 177 nF Abs. 5 Gewalt 1).
  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    Gleiches gilt für ein "Umarmen" des kindlichen Tatopfers, um ihm Trost zu spenden, aber auch, um seine Gegenwehr einzuschränken (BGH, NStZ 2011, 456).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 203/23

    Nötigung der Mädchen mit Gewalt des Täters zur Duldung seiner sexuellen

    Handlungen wie das Festhalten eines Armes des Opfers unmittelbar vor dem sexuellen Übergriff, das Auseinanderdrücken der Beineoder der Einsatz überlegener Körperkraft (etwa durch das Legen des Opfers auf den Rücken) können im Einzelfall Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF darstellen; das Gleiche gilt, wenn der Täter sich mit seinem Körpergewicht auf das Opfer legt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457; vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 312).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18

    Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch

    Das Landgericht hat - rechtsfehlerfrei - festgestellt, dass die Tat des Angeklagten weder zu einer Defloration (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456 f.) noch zu sonstigen körperlichen Verletzungen geführt hat.

    Der neue Tatrichter wird ferner in den Blick nehmen müssen, dass zwar das mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhalten des Opfers (Drücken gegen den Schrank) ebenso wie die Überwindung von Gegenwehr - mag diese auch nur geringfügig sein - durch das mit dem Hochheben der Geschädigten verbundene Festhalten einerseits und das Stoßen auf das Bett andererseits als Gewalt im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB qualifiziert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456 mwN zu § 177 StGB aF), dies aber im Verhältnis zu § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht zu einer tateinheitlich verwirklichten weiteren Tat führt.

  • BGH, 22.09.2021 - 6 StR 229/21

    Vergewaltigung (erteilte Zustimmung: erkennbare Willensänderung; Nichtverwendung

    Denn wird das Tatopfer - wie hier - über die im Vollzug des ungewollten Geschlechtsverkehrs liegende unangemessene Behandlung hinaus körperlich misshandelt, wird § 223 StGB nicht von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18; SSW-StGB/Wolters, aaO, § 177 Rn. 135; aA Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 177 Rn. 139).
  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Gemessen hieran kann nach den Umständen des Falles auch ein bloßes Legen auf das Opfer hinreichend sein (BGH NStZ 2011, 456).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung (mit nicht ganz unerheblicher

    Bei der Tat 2 kommt hinzu, dass der Angeklagte die Nebenklägerin auf ein Bett drückte und sich auf sie legte, so dass diese sich dem ihr körperlich überlegenen Angeklagten nicht entziehen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457; vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43).
  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Das mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhalten des Opfers ist ebenso wie die Überwindung von geleisteter Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (BGH, StV 2003, 390, 391; BGH, NStZ 2011, 456, 457; BGH, Beschl. v. 26.06.2011 - 1 StR 255/11).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 255/11

    Gewalt im Sinne der sexuellen Nötigung

    Das mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhalten des Opfers ist ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 570/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzverhältnis zur

    Zwar geht die mit dem Eindringen in den Körper regelmäßig verbundene üble und unangemessene Behandlung in dem diesbezüglichen Erschwerungsgrund auf (vgl. zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB aF; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457).
  • BGH, 12.01.2022 - 6 StR 590/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet i.R.e. Verurteilung wegen Vergewaltigung

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