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   BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13   

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https://dejure.org/2014,5386
BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13 (https://dejure.org/2014,5386)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - 4 StR 567/13 (https://dejure.org/2014,5386)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 4 StR 567/13 (https://dejure.org/2014,5386)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 64 StGB
    Raub (Begriff der Zueignungsabsicht: keine Absicht der Vermögensmehrung erforderlich; Gegenstand der Zueignungsabsicht: entscheidender Zeitpunkt); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 StGB, § 249 StGB
    Vollendeter Raub: Zueignungsabsicht hinsichtlich des vom Täter weggenommenen Teils eines bei der gewaltsamen Entwendung zerrissenen Geldscheins

  • Wolters Kluwer

    Absicht der rechtswidrigen Zueignung als Wille des Täters zum Einverleiben des Tatobjekts als Sachwert oder Substanz in das eigene Vermögen (hier: zerrissener 50 Eur-Geldschein)

  • rewis.io

    Vollendeter Raub: Zueignungsabsicht hinsichtlich des vom Täter weggenommenen Teils eines bei der gewaltsamen Entwendung zerrissenen Geldscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1; StGB § 249 Abs. 1; StGB § 64
    Absicht der rechtswidrigen Zueignung als Wille des Täters zum Einverleiben des Tatobjekts als Sachwert oder Substanz in das eigene Vermögen (hier: zerrissener 50 Eur-Geldschein)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beurteilungszeitpunkt der Zueignungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 516
  • NStZ-RR 2015, 35
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    Allein das genügt jedoch nicht, um von der Anordnung der Maßregel des § 64 StGB abzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, NStZ 2012, 689, 690, mwN).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung im Sinne von § 242 Abs. 1 bzw. § 249 Abs. 1 StGB der bestimmte Wille des Täters, das Tatobjekt der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen "einzuverleiben", es also, wenn auch nur für begrenzte Zeit, seinem Sach-(Substanz-)werte nach "für sich auszunutzen" (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, NJW 1977, 1460 mwN).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
  • BGH, 03.03.2009 - 3 StR 52/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Ausübung des

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 282/03

    Wegnahmevorsatz und Zueignungsabsicht bei Raub und Diebstahl (Irrtum über Eignung

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    Treten daher im Verlaufe der Tatbegehung Änderungen in Bezug auf das Tatobjekt oder die Vorstellungen des Täters von diesem ein, ist für die Beurteilung der Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand der Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung entscheidend (BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 3 StR 282/03, NStZ 2004, 386, 387).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - 4 StR 567/13
    Eine Ermessensentscheidung, bei der auch berücksichtigt werden kann, dass bei einem ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit eröffnet ist, von einer Unterbringung nach § 64 StGB Abstand zu nehmen, wenn erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme bestehen und eine erfolgversprechende Therapie aufgrund der unzulänglichen Kommunikationsgrundlage mit dem Therapeuten kaum möglich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 52/09, NStZ-RR 2009, 170, 171, und vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 205, jeweils mwN), hat die Strafkammer nicht getroffen.
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