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BGH, 10.05.2017 - 4 StR 567/16 |
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Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 464 Abs. 3 StPO, § 19 Abs. 2 GKG, § 465 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision und Kostenbeschwerde; Auferlegung von Übersetzungskosten infolge von Telefonüberwachungsmaßnahmen; Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Verfahrensrüge; Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Revision und Kostenbeschwerde; Auferlegung von Übersetzungskosten infolge von Telefonüberwachungsmaßnahmen; Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 20.01.2016 - 7 KLs 21/14
- BGH, 10.05.2017 - 4 StR 567/16
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener …
c) Soweit die Revision beanstandet, über einen vor der Berufungshauptverhandlung zu Protokoll des AG gestellten Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens "hinsichtlich der Schuldfähigkeit" sei "nicht entschieden" worden, ist die Rüge bereits unzulässig, weil ihr die konkrete Angriffsrichtung nicht zu entnehmen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschl. 09.01.2018 - 5 StR 541/17; 24.05.2017 - 1 StR 598/16 und 10.05.2017 - 4 StR 567/16 [jeweils bei juris]).