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   BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15   

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BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15 (https://dejure.org/2016,13458)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - 4 StR 569/15 (https://dejure.org/2016,13458)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 (https://dejure.org/2016,13458)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darstellungsanforderungen, Angabe von Negativtatsachen); Darstellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten im Urteil (Erforderlichkeit bei freisprechenden Urteilen); bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO, § 267 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 274 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 337 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 154a Abs. 1 StPO, § 154a StPO, § 264 StPO, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Urteils auf die Sachrüge bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Verfahrensrüge; Strafmildernde Berücksichtigung einer "deutlich ...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Urteils auf die Sachrüge bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Verfahrensrüge; Strafmildernde Berücksichtigung einer "deutlich ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung eines Urteils auf die Sachrüge bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Verfahrensrüge; Strafmildernde Berücksichtigung einer "deutlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Inbegriffsrüge ist schwer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung gemäß § 154a StPO - und der spätere Freispruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - un die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht verlesenen niederländische Strafregisterauszug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorsatz des Gehilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 166
  • NStZ-RR 2018, 194
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14

    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 jeweils mwN).

    Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung; die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 mwN).

    Auch bedarf keiner Entscheidung, ob jedenfalls in solchen Fallgestaltungen das Fehlen von Mitteilungen zu relevanten Vorstrafen die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge erfordert, zumal selbst der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - zutreffend - nicht das völlige Fehlen, sondern lediglich beanstandet, dass das Urteil "keine ausreichenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten' enthält (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14).

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (Verjährung, Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Hinsichtlich der etwa 60 cm langen Machete lässt sich den Urteilsgründen schon nicht entnehmen, ob es sich bei ihr um einen tauglichen Gegenstand im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 StR 126/15, NStZ 2016, 123 f.), zumal die Revision die sich in den Akten befindliche nähere Beschreibung der Machete (Sachakten Bd. 1 Bl. 183) nicht mitteilt.
  • BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01

    Wiedereinbeziehung einer ausgeschiedenen Gesetzesverletzung; Geiselnahme im

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Hierbei ist auch zu beachten, dass in Fällen, in denen die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil oder Straftatbestand betrifft, freizusprechen gewesen wäre, der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils oder Straftatbestands absehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - 2 StR 72/06 mwN).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
  • BGH, 06.11.2012 - 2 StR 394/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Klappmesser als

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Ein solches Klappmesser ist jedoch ohne weitere - nicht mitgeteilte - Besonderheiten weder eine Waffe im technischen Sinne, noch unterfällt es - wie sich aus der fehlenden Erwähnung dieses Messertyps in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG ergibt - der Kategorie der sogenannten gekorenen Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 StR 394/12, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 6).
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    bb) Eine solche Rüge muss jedoch als verfahrensrechtliche Beanstandung erhoben werden (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 4 StR 370/95, NStZ 1996, 241 mwN auch zu einer eine andere Ansicht vertretenden Entscheidung des 1. Strafsenats).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Dass es sich bei ihr - worauf die Anklageschrift abstellt - um eine gekorene Waffe handelt (insofern verweist die Anklage auf Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) trifft nicht zu (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 mwN).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 17/99

    Änderung des Aussageverhaltens von Belastungszeugen; Anlass zur Vernehmung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
    Auch aus dem Schweigen der Urteilsgründe kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht die von der Staatsanwaltschaft vermisste Aufklärung unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 17/99 mwN).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen

  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Ist eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern gemäß §§ 96 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Fall III. B. 6.2 der Urteilsgründe nicht möglich, weil nicht festgestellt werden kann, dass der Angeklagte den unerlaubten Aufenthalt der Nepalesen G., C., Bh. und Ch. in der Bundesrepublik Deutschland fördern wollte, wäre die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 18. April 2019 nach § 154a Abs. 1 StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung des versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Portugal gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b), Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, Abs. 3 AufenthG, § 22, § 23 Abs. 1 StGB nach § 154a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00 Rn. 5 und Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 32; Schnabl in: SSW-StPO, 4. Aufl., § 154a Rn. 17).
  • OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18 und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 14; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 26; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15, StraFo 2016, 347, 348).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 26; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 26; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 19.07.2018 - 4 StR 121/18

    Revisionsgründe (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung)

    Liegen aber solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder gar naheliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 mwN).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87 und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 26; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23

    Verwerfung der Revison mit Anm. des Senats zur Begründung einer Inbegriffsrüge

    Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Revisionsgericht die Beweisergebnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte; das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Überzeugungsbildung sogar dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise näherliegend gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13 und vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17

    Kein revisibler Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 562/15

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben (Begriff des sonstigen Gegenstands, der

  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 97/20
  • KG, 15.08.2017 - 3 Ws (B) 182/17

    Inbegriffsrüge, Verfahrensrüge, Anforderungen

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