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   BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95   

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https://dejure.org/1995,5603
BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95 (https://dejure.org/1995,5603)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1995 - 4 StR 570/95 (https://dejure.org/1995,5603)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95 (https://dejure.org/1995,5603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Würdigung von Einzelstrafen - Begriff der "Abgabe von Betäubungsmitteln" - Unentgeltliche Abgabe von Betäubungsmitteln - Gewichtung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts der Abgabe von Betäubungsmitteln neben der Einfuhr von und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95
    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer die für die Gesamtstrafenbildung bestimmenden Umstände (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5 und 7) übersehen haben könnte, da sie diese schon bei der Begründung der Einzelstrafen gewürdigt hat (vgl. UA 30).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95
    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer die für die Gesamtstrafenbildung bestimmenden Umstände (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5 und 7) übersehen haben könnte, da sie diese schon bei der Begründung der Einzelstrafen gewürdigt hat (vgl. UA 30).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95
    Der Senat schließt aus, daß die Strafkammer die für die Gesamtstrafenbildung bestimmenden Umstände (vgl. BGHSt 24, 268, 269 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5 und 7) übersehen haben könnte, da sie diese schon bei der Begründung der Einzelstrafen gewürdigt hat (vgl. UA 30).
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Auszug aus BGH, 19.10.1995 - 4 StR 570/95
    Sie liegt erst vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Droge so übertragen wird, daß der Empfänger sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (vgl. BGH StV 1991, 208, 209).
  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

    Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt nur dann vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt an dem Rauschgift ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann, überträgt (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 665 zu § 29).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • BGH, 08.05.1996 - 5 StR 184/96

    Teilweise Einstellung des Verfahrens - Lediglich Formelhafte Begründung einer

    b) Die Gesamtstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden... (Hier) ist die Besorgnis begründet, der Tatrichter habe verkannt, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 -) und daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 508/95 -, 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95 - und 14. November 1994 - 5 StR 638/94 -).
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