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   BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14   

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BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14 (https://dejure.org/2015,13716)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - 4 StR 577/14 (https://dejure.org/2015,13716)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 (https://dejure.org/2015,13716)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 261 StPO; § 21e Abs. 3 GVG
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines Freispruchs; in dubio pro reo); Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres (Recht auf den gesetzlichen Richter; Dokumentationspflichten; revisionsrechtliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21e Abs 3 GVG, § 222b Abs 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Kontrolle der Änderung des Geschäftsverteilungsplans während des laufenden Geschäftsjahres; Anforderungen an die Dokumentation

  • IWW

    §§ 211, 30 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 338 Nr. 1 StPO, § 21e Abs. 3 GVG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 222b Abs. 2 StPO, § 222b StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Strafbarkeit wegen Tötungsdelikten in einer Blutfehde libanesisch-kurdischer Großfamilien

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Kontrolle der Änderung des Geschäftsverteilungsplans während des laufenden Geschäftsjahres; Anforderungen an die Dokumentation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Strafbarkeit wegen Tötungsdelikten in einer Blutfehde libanesisch-kurdischer Großfamilien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In dubio pro reo - und die Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verliebt in einen Strafverteidiger - und versetzt zu einer Zivilkammer

  • westfalen-blatt.de (Pressebericht, 18.06.2015)

    Blutrache-Urteil ist fehlerhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 288
  • StV 2015, 746
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Da jede Umverteilung von Geschäftsaufgaben während des laufenden Geschäftsjahres mit Gefahren für das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährleistung des gesetzlichen Richters verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 273), ist es geboten, die Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, zu dokumentieren.

    Hinzu kommt, dass die revisionsgerichtliche Kontrolle nicht auf eine reine Willkürprüfung beschränkt ist, sondern sich auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung des Geschäftsverteilungsplans erstreckt (BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, aaO, BGHSt 53, 268, 275 f.).

    Die Dokumentation muss im erforderlichen Umfang grundsätzlich schon im Zeitpunkt der Präsidiumsentscheidung, spätestens aber in dem Zeitpunkt vorhanden sein, in dem über einen Besetzungseinwand nach § 222b Abs. 2 StPO zu entscheiden ist (BGH, aaO, BGHSt 53, 268, 276 f.).

    Die Begründung ist auch nicht durch das Präsidium des Landgerichts bis zur Entscheidung über den Besetzungseinwand nach § 222b StPO nachgeholt worden (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1734, 1735; BGH, aaO, BGHSt 53, 268, 277 f.).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Um dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1734, 1735), muss diese Dokumentation umfassend und nachvollziehbar sein (BGH, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15; SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 21e GVG, Rn. 42).

    Die Begründung ist auch nicht durch das Präsidium des Landgerichts bis zur Entscheidung über den Besetzungseinwand nach § 222b StPO nachgeholt worden (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1734, 1735; BGH, aaO, BGHSt 53, 268, 277 f.).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Ihre Zurückweisung erfordert nicht, dass sich das Gegenteil der Behauptung positiv feststellen ließe (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325; Urteil vom 28. Januar 2009 - 2 StR 531/08, NStZ 2009, 285; Ott in KK-StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 57 jeweils mwN).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188; vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243; vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 24. Februar 2015 - 5 StR 621/14 jeweils mwN).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Hinzu kommt, dass die revisionsgerichtliche Kontrolle nicht auf eine reine Willkürprüfung beschränkt ist, sondern sich auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Änderung des Geschäftsverteilungsplans erstreckt (BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, aaO, BGHSt 53, 268, 275 f.).
  • BGH, 24.02.2015 - 5 StR 621/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Darstellungsmangel beim freisprechenden Urteil

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188; vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243; vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 24. Februar 2015 - 5 StR 621/14 jeweils mwN).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326 und vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Auch im Übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059 mwN; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14 mwN).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 180/12

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität beim Freispruch; Zweifelsgrundsatz)

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326 und vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15

    Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr;

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer

  • BGH, 08.04.1981 - 3 StR 88/81

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge einer fehlerhaften

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01

    Beweiswürdigung (Unterstellung; Überzeugungsbildung; Gesamtwürdigung; Vermutung);

  • BGH, 28.01.2009 - 2 StR 531/08

    Rüge der rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung (vom Verteidiger vorgetragene

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" gebietet nicht, zugunsten des Angeklagten seine Angaben als unwiderlegt hinzunehmen, wenn es für ihr Vorliegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, nur, weil sich das Gegenteil nicht beweisen lässt (st.Rspr., zuletzt BGH, NStZ-RR 2015, 288; BGH, NStZ 2017, 351 und BGH, NStZ-RR 2018, 20; BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: 2 StR 247/18).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14

    Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden:

    Eine fehlende Dokumentation kann jedoch bis zum Zeitpunkt des Beschlusses, mit dem gemäß § 222b Abs. 2 StPO über den Besetzungseinwand entschieden wird, nachgeholt werden (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734, 1735; BGH, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 276 f.; BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, NStZ-RR 2015, 288, 289).

    Nachträgliche, auf die Vorschrift des § 21e Abs. 3 GVG gestützte Änderungen der Geschäftsverteilung unterliegen dabei im Revisionsverfahren einer umfassenden inhaltlichen Rechtmäßigkeitskontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, NStZ-RR 2015, 288).

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 14/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    b) Das Urteil lässt zudem nicht erkennen, dass die Strafkammer alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (zu diesen Erfordernissen etwa BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, juris Rn. 15 mwN).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2020 - 1 Ws 105/20

    Mehrfach durch das Revisionsgericht zurückverwiesenes Jugendstrafverfahren:

    Um dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung entgegenzuwirken, muss die Dokumentation der Gründe, die eine Umverteilung von Geschäftsaufgaben während des laufenden Geschäftsjahrs erfordern, so detailliert ausgestaltet sein, dass dem Rechtsmittelgericht eine Prüfung der Rechtmäßigkeit möglich ist (BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 OLG 53 Ss 80/22

    Geschäftsverteilung, unterjährige Änderung, Begründungsanforderungen

    Die betreffende Präsidiumsentscheidung unterliegt in der Revisionsinstanz insoweit nicht lediglich einer Willkürkontrolle, sondern ist auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 160/13, NStZ 2014, 226; Urt. v. 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, NStZ-RR 2015, 288 Beschl. v. 17. Januar 2023 - 2 StR 87/22, zit. nach Juris Rdnr. 41 mwN).

    (a) Obgleich die Gründe für eine Umverteilung der Geschäfte grundsätzlich schon im Zeitpunkt der Präsidiumsentscheidung dokumentiert sein müssen (vgl. BGH, Urt. v. 9. April 2009 - 3 StR 376/08, NJW 2010, 625, 627; Urt. v. 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14, NStZ-RR 2015, 288; BeckOK GVG/Graf, § 21e Rdnr. 21), ist eine Behebung von Begründungsmängeln noch im Revisionsverfahren möglich, da die zu einer Besetzungsrüge vorgetragenen Umstände grundsätzlich einer Überprüfung durch das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zugänglich sind und die Einschränkung, dass Mängel der Begründung nur noch bis zur Entscheidung über einen Besetzungseinwand erhoben werden können, nicht gelten, wenn das Landgericht nicht erstinstanzlich, sondern als Berufungsgericht mit der Sache befasst war und somit das für den Besetzungseinwand gemäß § 222b StPO geregelte Verfahren nicht zum Tragen kommt (vgl. zur Prüfung der Besetzungsrüge in der Revisionsinstanz nach altem Recht: BGH, Urt. v. 25 September 1975 - 1 StR 199/75, zit. nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    vgl. zur entsprechenden ständigen Rechtsprechung in Strafsachen etwa BGH, Urteil vom 12. März 2015 - 4 StR 577/14 -, juris Rdn. 15 m.w.N.
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb ihrer Inbezugsetzung zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 Rn. 8; BGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 Rn. 8; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 Rn. 14; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 76 ff.).
  • OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

    Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Vaters des Angeklagten mit Urteil vom 21.05.2015 - 4 StR 577/14 - (juris) aufgehoben und die Sache an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.
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