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   BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19   

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https://dejure.org/2019,49237
BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19 (https://dejure.org/2019,49237)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - 4 StR 582/19 (https://dejure.org/2019,49237)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19 (https://dejure.org/2019,49237)
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Volltextveröffentlichungen (16)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 514/11

    Konkurrenzen beim uneigentlichen Organisationsdelikt

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 ? 4 StR 346/11; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 ? 4 StR 346/11; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 ? 4 StR 346/11; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 ? 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 18. Oktober 2011 ? 4 StR 346/11; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 374/10

    Konkurrenzen bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19
    Der Senat kann ? ausgehend von der Einsatzstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ? im Blick auf die verbleibenden weiteren zwölf Einzelfreiheitsstrafen ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2010 ? 4 StR 374/10, NStZ-RR 2011, 79, 80), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte.
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Fehlt es hingegen an einer individuellen Tatförderung und erbringt der Gehilfe Beiträge, die im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktserie alle oder mehrere Einzeltaten des Haupttäters gleichzeitig fördern, sind ihm diese als tateinheitlich begangen zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 ? 4 StR 582/19, Rn. 3; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 10).
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 594/19

    Revisionen gegen Urteil im Prozess gegen Zahnärzte-Ehepaar wegen Tötung ihrer

    Fördert der Gehilfe durch seine Tatbeiträge im Vorfeld gleichzeitig mehrere rechtlich selbständige Taten des Haupttäters, so liegt für ihn nur eine Tat vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NStZ 2020, 273, 276; weitere Nachweise bei Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 27 Rn. 42).
  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Tatgenosse als Täter oder als Gehilfe im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten Einzeltaten als einheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 ? 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19

    Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort

    Fördert der Gehilfe durch seinen Tatbeitrag mehrere rechtlich selbstständige Taten des bzw. der Haupttäter, so liegt nur eine Tat vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19 Rn. 3; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NStZ 2020, 273, 276).
  • BGH, 22.11.2023 - 4 StR 4/23

    Annahme selbständiger, realkonkurrierender Betrugstaten

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 - jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21

    Konkurrenzen (Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit: gesonderte Prüfung bei jedem

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 09.12.2020 - 5 StR 339/20

    Leichtfertige Geldwäsche

    Die konkurrenzrechtliche Bewertung auf der Grundlage der insoweit wenig aussagekräftigen Feststellungen nimmt der Senat bei diesem Angeklagten hin, zumal sich eine unterschiedliche Beurteilung der Konkurrenzen auf den Unrechtsund Schuldgehalt der Tat nicht auswirken würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17; vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19; vom 18. März 2020 - 3 StR 558/19).
  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 403/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung

    Der Senat schließt angesichts der Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten und verbleibenden Einzelstrafen von zweimal sechs Jahren und sechs Monaten, einmal zwei Jahren und neun Monaten sowie 83-mal einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses (die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 StR 582/19 mwN)) zu einer milderen Gesamtstrafe gelangt wäre.
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