Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,193
BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56 (https://dejure.org/1957,193)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1957 - 4 StR 582/56 (https://dejure.org/1957,193)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56 (https://dejure.org/1957,193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - Richterliche Vernehmung - Verlesung der Niederschrift - Auskunftsverweigerungsrecht - Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 186
  • NJW 1957, 918
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
    Dies ergäbe sich eindeutig, wenn man den Ausführungen in BGHSt 1, 39 (40) folgen würde, nach welchen das Auskunftsverweigerungsrecht ein dem Zeugen zustehendes Persönlichkeitsrecht ist, das nicht auf Beziehungen zum Angeklagten beruht und nicht wie das Zeugnisverweigerungsrecht den Angeklagten notwendig mitschützt.

    Bei § 55 StPO würden auch bei einer von der genannten Entscheidung (BGHSt 1, 39 [40]) abweichenden Auslegung dieser Vorschrift die Verteidigungsbelange des Zeugen im Vordergrund stehen.

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil 4 StR 278/56 vom 18.10.1956 (NJW 1957, 230 Nr. 15) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts näher dargelegt hat, behält eine Person die Eigenschaft eines Mitbeschuldigten in einem Strafverfahren gegen einen anderen nur solange, sie die ausdrückliche oder stillschweigende Verbindung der Verfahren gegen beide dauert.
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
    Hierdurch ist der Angeklagte jedoch nicht beschwert, Denn durch das Vergehen gegen § 24 StVG würde eins Tateinheit zwischen der fahrlässigen Tötung einerseits und der Unfallflucht andererseits nicht hergestellt werden, weil das Vergehen nach § 24 StVG als die leichtere Straftat nicht eine Tateinheit zwischen den beiden schwereren Vergehen herstellen kann (vgl. BGH VRS 8, 49 [50]; BGHSt 1, 67, 3, 165; 6, 92 [97]; NJW 1953, 553 Nr. 13).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 560/51
    Auszug aus BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
    Hierdurch ist der Angeklagte jedoch nicht beschwert, Denn durch das Vergehen gegen § 24 StVG würde eins Tateinheit zwischen der fahrlässigen Tötung einerseits und der Unfallflucht andererseits nicht hergestellt werden, weil das Vergehen nach § 24 StVG als die leichtere Straftat nicht eine Tateinheit zwischen den beiden schwereren Vergehen herstellen kann (vgl. BGH VRS 8, 49 [50]; BGHSt 1, 67, 3, 165; 6, 92 [97]; NJW 1953, 553 Nr. 13).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56
    Hierdurch ist der Angeklagte jedoch nicht beschwert, Denn durch das Vergehen gegen § 24 StVG würde eins Tateinheit zwischen der fahrlässigen Tötung einerseits und der Unfallflucht andererseits nicht hergestellt werden, weil das Vergehen nach § 24 StVG als die leichtere Straftat nicht eine Tateinheit zwischen den beiden schwereren Vergehen herstellen kann (vgl. BGH VRS 8, 49 [50]; BGHSt 1, 67, 3, 165; 6, 92 [97]; NJW 1953, 553 Nr. 13).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Da Frau A. zum Zeitpunkt der richterlichen Vernehmung - wie dargelegt - Beschuldigte war, die nunmehr als Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, durfte diese Aussage nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 10, 186; 20, 384).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    cc) Für diese Auslegung der §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2, 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO spricht auch der Zweck der Vorschriften: § 251 StPO dient der Wahrheitsfindung sowie der Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 10, 186, 189; 26, 18, 20).

    Das Revisionsgericht greift zudem bei Entscheidungen etwa nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO auch nur ein, wenn im Einzelfall die Aufklärungspflicht zur persönlichen Vernehmung gedrängt hat, nicht jedoch allein deswegen, weil der Tatrichter die Frage im Beschluß gemäß § 251 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht erörtert hat (vgl. BGHSt 10, 186, 187, 191 f.; OLG Celle StV 1991, 294 f.; Gollwitzer aaO 25. Aufl. § 251 Rdn. 80; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 251 Rdn. 38 m.N.).

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit in einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56, BGHSt 10, 186, 191; ähnlich Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487) ausgeführt wurde, dass der Aussage eines Mitbeschuldigten nicht die Bedeutung einer Zeugenaussage beigemessen werden dürfe, steht dies im Gegensatz zu neuerer Rechtsprechung, wonach nicht die Verfahrensrolle an sich, sondern vielmehr die Frage maßgebend ist, ob spezifische Motive eine Falschbelastung nahelegen, etwa die Erwartung der Milderung der eigenen Strafe aufgrund von Aufklärungshilfe (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 67 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37 Rn. 10; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Damit durften die Niederschriften seiner früheren Vernehmungen an sich nur dann verlesen werden, wenn er schon damals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden wäre (vgl. BGHSt 10, 186, 190).

    Die Entscheidung BGHSt 10, 186, 190 steht dem hier gewonnenen Ergebnis nicht entgegen.

  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Ss 125/13

    Unzulässigkeit der Verlesung der Vernehmungsniederschrift eines früheren

    Auch die Aussage eines früheren Mitbeschuldigten aus einem abgetrennten oder bereits rechtskräftig erledigten Verfahren darf unter den Voraussetzungen von § 251 StPO in der Hauptverhandlung grundsätzlich verlesen werden (BGHSt 10, 186 ).

    Der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechtes nach § 252 StPO verbietetes daher auch, dass zur Überführung des Angeklagten auf Erklärungen zurückgegriffen wird, welche ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge als früherer Beschuldigter in dem auch gegen ihn gerichteten Strafverfahren allein unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung abgegeben hat (BGHSt 10, 186, 189 f.; 20, 384; BGH StV 1988, 185 ; NStZ 1997, 351 ; NStZ 2003, 217; BayObLG NJW 1978, 387).

  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    So hat der Bundesgerichtshof in der BGHSt 10, 186 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56] abgedruckten Entscheidung auch bereits dargelegt, daß es unzulässig sei, die Aussage eines früheren Mitbeschuldigten aus einem abgetrennten oder bereits rechtskräftig erledigten Verfahren zu verlesen, obwohl die Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorliegen, falls dem Mitbeschuldigten, der in der Hauptverhandlung als Zeuge auftritt, ein Zeugnisverweigerungsrecht zustünde.

    Daß - anders als in BGHSt 10, 186 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56] - der Ehemann der Angeklagten und die.

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage -

    b) Wäre Frau K. in vorliegender Sache Zeugin gewesen, hätte ihre polizeiliche Aussage gemäß § 252 StPO nicht verwertet werden dürfen, wenn sie in der Hauptverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGHSt 10, 186 [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65]; BGH bei Holtz MDR 1979, 457 f. = GA 1979, 144 f.; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Auch hier wird den Interessen und einem möglichen Konflikt des Zeugen, der Angehöriger eines früheren Mitbeschuldigten des jetzigen Angeklagten ist, dadurch genügend Rechnung getragen, daß seine ohne Belehrung gemäß § 52 StPO erfolgte Vernehmung in einem Verfahren gegen den Angehörigen nicht verwertet werden darf, wenn der Zeuge dann von seinem Recht nach § 52 Abs. 1 StPO Gebrauch macht (vgl. BGHSt 2, 99; 10, 186; 20, 384; BGH bei Widmaier NStZ 1992, 196, 201).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Das in § 252 StPO vorgesehene Beweisverbot sichert allerdings die in § 53 StPO geregelten Zeugnisverweigerungsrechte (BGHSt 6, 209, 211; 17, 245, 246; 18, 146) und greift auch insoweit ein, als der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren als Beschuldigter Angaben gemacht hat (BGHSt 10, 186; 20, 384; BGH GA 1979, 144; BGH StV 1988, 185).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 386/64

    Verlesung einer Niederschrift der richterlichen Vernehmung eines früheren

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 458/00

    Verfahrensrüge; Verwertungsverbot bei vorheriger Vernehmung als Beschuldigter;

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 2b Ss 277/02

    Verwertbarkeit der vor der Ermittlungsrichterin erfolgten Aussagen der beiden

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 1 Ss 265/01

    Aufklärungspflicht; Sachverhaltsaufklärung; Gericht; Urkunde; Verlesung;

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 341/87

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Unterlassen einer

  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

  • BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der

  • OLG Köln, 10.02.1998 - Ss 494/97
  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 589/87

    Verwertung der Angaben eines zuvor Mitangeklagten nach Abtrennung und

  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 39/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 118/61

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Heilanstalt oder

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 461/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1958 - 5 StR 625/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 667/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht