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   BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76   

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https://dejure.org/1976,1895
BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Verletzung des Briefgeheimnisse und nachfolgender Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
  • MDR 1977, 328
  • JR 1978, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.04.1920 - IV 1111/19

    1. Zum Begriff des "Behältnisses" und des "Erbrechens" im Sinn des § 243 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76
    Zu Unrecht beruft sich die Gegenmeinung (LK 9. Aufl. § 299 StGB a.F. Rn. 9; Frank, StGB 17. Aufl. § 299 Anm. VII; Olshausen, StGB 11. Aufl. § 299 Anm. 9; Dreher StGB 36. Aufl. § 202 Rn. 10; Lackner, StGB 10. Aufl. § 202 Anm. 6; Gerhard, Der strafrechtliche Schutz des Briefes S. 48) auf RGSt 54, 295, 296. Dort wurde das Aufbrechen eines Briefumschlages und die Entnahme von Schecks als schwerer Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. angesehen.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

    Konsumtion kommt insoweit zum Tragen, wenn der Unrechts- und Schuldgehalt eines Delikts bereits durch die Bestrafung wegen eines anderen Delikts ausgeglichen wird, sofern sich der Täter im Regeltatbild der typischen Begleittat hält und das Begleitdelikt keinen eigenständigen, über die Haupttat hinausgreifenden Unrechtsgehalt aufweist (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 2001 - 1 StR 470/00, NStZ 2001, 642, 643 f.; vom 9. Dezember 1976 - 4 StR 582/76, NJW 1977, 590; für den unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln als regelmäßige Begleittat zu deren unerlaubtem Besitz vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 1997 - 2 Ss 180/97 - 54/97 11, 0LGSt BtMG § 29a Nr. 2; Schönke/ Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 126).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

    Je größer aber der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr "verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" (KG, JR 1978, S. 423 f., bezogen auf die Verunglimpfung der mehr als 200 bei einem Gericht tätigen Richter) und desto mehr geht die "Individuumsbezogenheit" (Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., 2001, Rdn. 7 vor §§ 185 ff.) verloren (vgl. auch BVerfGE 93, S.266 ff., 301).
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