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   BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90   

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https://dejure.org/1991,2134
BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90 (https://dejure.org/1991,2134)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - 4 StR 582/90 (https://dejure.org/1991,2134)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90 (https://dejure.org/1991,2134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    DANN-Analyse - Zulässigkeit - Täterfeststellung - Ausschluß des Tatverdächtigen - Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 244 Abs. 2
    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur Täterfeststellung

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 399
  • StV 1991, 338
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90
    Das Gegenteil ist jedoch spätestens seit dem Urteil des BGH v.ÿ21.8.1990 (BGHSt 37, 157; vgl. auch BGH, NJW 1990, 2328 und 1992, 2976) anerkannt, in dem die Verwertung des Ergebnisses der DNA-Analyse neben anderen Indizien ausdrücklich gebilligt wurde.
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verschleppungsabsicht - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90
    Das Gegenteil ist jedoch spätestens seit dem Urteil des BGH v.ÿ21.8.1990 (BGHSt 37, 157; vgl. auch BGH, NJW 1990, 2328 und 1992, 2976) anerkannt, in dem die Verwertung des Ergebnisses der DNA-Analyse neben anderen Indizien ausdrücklich gebilligt wurde.
  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 340/90
    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90
    Das Gegenteil ist jedoch spätestens seit dem Urteil des BGH v.ÿ21.8.1990 (BGHSt 37, 157; vgl. auch BGH, NJW 1990, 2328 und 1992, 2976) anerkannt, in dem die Verwertung des Ergebnisses der DNA-Analyse neben anderen Indizien ausdrücklich gebilligt wurde.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dies gilt umso mehr, weil es sich bei dem Wissenschaftsbereich des Sachverständigen nicht um ein allgemein anerkanntes Verfahren handelt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 11; vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, NStZ 1985, 515 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 238).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß das Ergebnis einer solchen Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur Täterfeststellung verwendet werden darf (BGH NStZ 1991, 399 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Hierzu hätte die Beweisaufnahme auf die nach Akten- und Verfahrenslage als dafür möglicherweise relevant erkennbaren Umstände im Umkreis der Brandstätte in der Zeit zwischen Brandlegung und Erlöschen des Feuers erstreckt werden müssen (vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - 4 StR 84/90 -, NStZ 1990, S. 384; Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90 -, NStZ 1991, S. 399).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Beweismittel dann als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4; für die Genomanalyse vgl.: BGHSt 37, 157 f; NStZ 1991, 399).

    Ob insoweit die gleichen Grundsätze gelten müssen wie bei der Genomanalyse anderer Spuren, z.B. Sperma und Blut, und ob der Tatrichter bei Fallgestaltungen wie vorliegend grundsätzlich gehalten ist, eine Genomanalyse durchführen zu lassen, kann offenbleiben (vgl. dazu BGH NStZ 1991, 399; BGHSt 37, 157; BGH NStZ 1992, 554, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; zur Bewertung von Haaranalysen vgl. Rittner/Schacker/Schneider in MedR 1989, 12 f., 14; Schmitter/Herrmann/Pflug MDR 1989, 402, 403; Schneider in Hess. Polizeirundschau 1992, 20, 22; Kunstmann/Bocker/Mempel/Epplen in Münchner Medizinischen Wochenschrift 1990, 741, 742; allgemein zum Haarvergleich vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91; Forster/Ropohl, Rechtsmedizin 5. Aufl. S. 190; Forster, Praxis der Rechtsmedizin 1986, 269 f.).

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Die Rüge enthält weder eine Tatsachenbehauptung noch gibt sie ein konkretes Beweismittel an, zu dessen Erhebung sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12 Rn. 27; Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 389/97; Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dies gilt umso mehr, weil es sich bei dem Wissenschaftsbereich des Sachverständigen nicht um ein allgemein anerkanntes Verfahren handelt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 11; vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, NStZ 1985, 515 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 238).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Die Aufklärungspflicht geht grundsätzlich nicht weiter als das Tatgericht gehalten ist, entsprechenden Beweisanträgen stattzugeben; Gründe, die zur Ablehnung eines Beweisantrages berechtigen, lassen auch die Aufklärungspflicht entfallen (BGH NStZ 1991, 399, 400; Herdegen in KK-StPO 4. Aufl. § 244 Rdn. 22).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    b) Bei der durch die Faxmitteilung in Bezug auf die Aussagebereitschaft der Zeugin Beatrix B. geänderten prozessualen Situation hätte sich dem Landgericht jedoch angesichts der hier gegebenen Beweislage die Ladung und Vernehmung der Zeugin aufdrängen müssen: Zwar lassen Gründe, die zur Ablehnung eines Beweisantrages berechtigen, grundsätzlich auch die Aufklärungspflicht entfallen (vgl. BGH NStZ 1991, 399, 400; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 244 Rdn. 12).
  • BGH, 13.08.2003 - 1 StR 280/03

    Aufklärungspflicht (ungeeignetes Beweismittel: angekündigter Gebrauch eines

    Ergänzend bemerkt der Senat: Nachdem die Ehefrau des Angeklagten dem Gericht durch ihren Verteidiger mitteilen ließ, sie würde im Falle ihrer Vorladung als Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO) Gebrauch machen, war sie ein im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ungeeignetes Beweismittel (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17), dessen Verwendung daher auch kein Gebot der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) war (BGH NStZ 1991, 399, 400).
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