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   BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98   

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BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98 (https://dejure.org/1999,7092)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - 4 StR 582/98 (https://dejure.org/1999,7092)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 4 StR 582/98 (https://dejure.org/1999,7092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB; § 176 StGB; § 177 StGB; § 46 StGB;
    Verjährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Strafzumessung; Vergewaltigung; Lex mitior;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § ... 78 c Abs. 1 nr. 1; ; StGB § 176 a.F.; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 78 b Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 179; ; StGB § 177 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 176 Abs. 3 Satz 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1998 - 2 StR 498/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Daran vermag auch die Regelung des § 78 b Abs, 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, nichts zu ändern; denn sie gilt nur für solche Taten, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 3, 5).
  • BGH, 14.10.1998 - 5 StR 346/98

    Vergewaltigung an Stieftochter; Milderungsgründe im Rahmen der Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Zu diesen Umständen gehört in erster Linie die Tatsache, daß die Taten mehr als 14 Jahre zurückliegen (vgl. BGH StV 1992, 154, 155; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307197; Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 346/98), aber auch, daß der Angeklagte bisher nicht bestraft ist und nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens zwei Schlaganfälle erlitten hat, die zu einer erheblichen Minderung der Erwerbsfähigkeit und seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt haben.
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96

    Verjährung bei Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Daran vermag auch die Regelung des § 78 b Abs, 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bei Straftaten nach den §§ 176 bis 179 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, nichts zu ändern; denn sie gilt nur für solche Taten, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juni 1994 noch nicht verjährt waren (Art. 2 des 30. StrÄndG vom 23. Juni 1994, BGBl. I 1310; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 3, 5).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Es ist demnach - worauf auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - nicht auszuschließen, daß auch diese Taten vor dem 30. Juni 1984 begangen worden sind, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Es ist demnach - worauf auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - nicht auszuschließen, daß auch diese Taten vor dem 30. Juni 1984 begangen worden sind, da für die Frage der Verjährung jeweils auf die dem Angeklagten günstigste mögliche Tatzeit abzustellen ist (BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 4 StR 582/98
    Zu diesen Umständen gehört in erster Linie die Tatsache, daß die Taten mehr als 14 Jahre zurückliegen (vgl. BGH StV 1992, 154, 155; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307197; Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 346/98), aber auch, daß der Angeklagte bisher nicht bestraft ist und nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens zwei Schlaganfälle erlitten hat, die zu einer erheblichen Minderung der Erwerbsfähigkeit und seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt haben.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 533/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (neue und

    Dies ist von Amts wegen zu beachten; insoweit muß das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 582/98).
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