Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,5146
BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01 (1) (https://dejure.org/2002,5146)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - 4 StR 583/01 (1) (https://dejure.org/2002,5146)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01 (1) (https://dejure.org/2002,5146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 240 StGB; § 253 StGB
    Beweiswürdigung (Freispruch; unzureichende Bezugnahme auf widersprüchliche Aussagen bei polizeilichen Zeugenvernehmungen; abweichende Tatschilderungen des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung); Drohung (Erpressung; Nötigung)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 240 StGB; § 253 StGB
    Beweiswürdigung (Freispruch; unzureichende Bezugnahme auf widersprüchliche Aussagen bei polizeilichen Zeugenvernehmungen; abweichende Tatschilderungen des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung); Drohung (Erpressung; Nötigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erpressung - Bande - Gewerbsmäßigkeit - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Sachrüge - Zeugenangabe - Ermittlungsverfahren - Glaubwürdigkeit - Schutzgeld - Verfahrensbeschwerde

  • Judicialis

    StGB § 240; ; StGB § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Widersprüchen in der Aussage des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Dies hat nicht nur für den Fall der Verurteilung, sondern auch für den des Freispruchs des Angeklagten zu gelten (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Weicht der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt von seiner früheren Tatschilderung ab und hängt die Entscheidung allein davon ab, ob diesem Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1998, 250).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 3 RVs 45/12

    Landfriedensbruch; Psychische Unterstützung der Gewalttätigkeiten

    Insbesondere muss sie erschöpfend sein: Der Tatrichter muss sich mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

    Dies hat nicht nur für den Fall der Verurteilung, sondern auch für den des Freispruchs des Angeklagten zu gelten (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01).
  • BGH, 26.03.2003 - 2 StR 535/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Glaubwürdigkeit eines

    Dies hat nicht nur für den Fall der Verurteilung, sondern auch für den des Freispruchs des Angeklagten zu gelten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 174; BGH, Urt. vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01).
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   BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01   

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https://dejure.org/2002,34058
BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01 (https://dejure.org/2002,34058)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2002 - 4 StR 583/01 (https://dejure.org/2002,34058)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2002 - 4 StR 583/01 (https://dejure.org/2002,34058)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Insbesondere muß die Beweiswürdigung erschöpfend sein: Der Tatrichter muß sich mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzen, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Dies hat nicht nur für den Fall der Verurteilung, sondern auch für den des Freispruchs des Angeklagten zu gelten (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 4 StR 583/01
    Weicht der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt von seiner früheren Tatschilderung ab und hängt die Entscheidung allein davon ab, ob diesem Zeugen zu folgen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1998, 250).
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