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BGH, 22.04.2008 - 4 StR 587/07 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Festsetzung einer Tagessatzhöhe
- Judicialis
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 22.04.2008 - 4 StR 587/07
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 1. Juni 2007 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe für die gegen den Angeklagten verhängte Einzelgeldstrafe von 60 Tagessätzen auf einen Euro festgesetzt wird (vgl. BGHSt 30, 93, 96 f.) Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).