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   BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19   

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https://dejure.org/2020,3506
BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19 (https://dejure.org/2020,3506)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2020 - 4 StR 587/19 (https://dejure.org/2020,3506)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19 (https://dejure.org/2020,3506)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des schweren sexuellen ...

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen u.a. sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des schweren sexuellen ...

  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt vom Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlgeschlagene Versuch - und der Rücktrittshorizont

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines fehlgeschlagenen Versuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19
    Es fehlt an Feststellungen zum sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 720; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).

    Anderes gilt nur dann, wenn die festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten gestattet (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19
    Es fehlt an Feststellungen zum sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 720; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17

    Freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Betrugsversuch

    Auszug aus BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsgerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StV 2017, 675, 676; Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718, 720; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, liegt ein Fehlschlag vor (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102; vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, NStZ 2018, 718).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    a) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102, 103; vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82 Rn. 5; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717 Rn. 10; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 7; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 95).

    aa) Zwar hätte er nach seinem Vorstellungsbild, auf das es insofern ankommt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102, 103), dann sein primäres Handlungsziel, die Tötung seiner Ehefrau, nicht mehr erreichen können, so dass er sich entscheiden musste: Nur unter Verzicht auf eine weitere Einwirkung auf die Nebenklägerin M. war es ihm möglich, seine Ehefrau an einer Flucht zu hindern und diese seiner Tötungsabsicht entsprechend mit dem Messer zu attackieren.

  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Strafbefreiender Rücktritt eines Täters durch freiwillige Aufgabe der Ausführung

    aa) Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt werden muss, und der Täter dies erkennt, oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 120/22, juris Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102).
  • BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Ausgeschlossen wäre die Anwendung des § 24 StGB nur, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102 mwN).
  • BayObLG, 23.03.2022 - 202 StRR 27/22

    Sachlich-rechtlicher Urteilsmangel wegen unterlassener Erörterung

    Das Urteil würde nur dann nicht auf dem Erörterungsmangel beruhen, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 4 StR 587/19 = NStZ-RR 2020, 102; 09.01.2020 - 4 StR 324/19 = DAR 2020, 342 = NStZ 2020, 402 = StV 2020, 598 = BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a Vorfahrt 2; 27.11.2019 - 2 StR 609/18, bei juris Urt. v. 16.01.2019 - 2 StR 312/18 = StV 2020, 114).
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